Untermietvertrag

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Untermietvertrag

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo Ihr Lieben,
mal ne kurze abstrakte Frage! Wenn ein Mieter arglistig, gegenüber dem Vermieter verschweigt, dass er einen Untermieter aufgenommen hat bekommt doch der Vermieter das Recht auf eine außerordentliche Kündigung mit ges. Grund und zwar aus § 543 i.V.m. § 540 oder täusche ich mich da? Wenn es um einen Wohnungsmietvertrag gehen würde hätte der Mieter doch darauf die Einredemöglichkeit aus §553 I Nr.1, in welchen Fall gilt denn dann das?[/goto]
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Der Vermieter kann hier kündigen.

Zwar hat der Mieter Anspruch auf Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung (es sei denn, in der Person des Untermieters liegt ein wichtiger Grund), aber dazu muss der Mieter die Erlaubnis VERLANGEN. Tut er das nicht, ist es § 543 II 1 Nr. 2.
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