Hallo Ihr Lieben,
mal ne kurze abstrakte Frage! Wenn ein Mieter arglistig, gegenüber dem Vermieter verschweigt, dass er einen Untermieter aufgenommen hat bekommt doch der Vermieter das Recht auf eine außerordentliche Kündigung mit ges. Grund und zwar aus § 543 i.V.m. § 540 oder täusche ich mich da? Wenn es um einen Wohnungsmietvertrag gehen würde hätte der Mieter doch darauf die Einredemöglichkeit aus §553 I Nr.1, in welchen Fall gilt denn dann das?[/goto]
Untermietvertrag
Moderator: Verwaltung