Geld!

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Gelöschter Nutzer

Geld!

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,

A hat B geld gegeben über moneybookers.com ...da kann man per email geld an jemanden senden. Das Geld hat er bekommen weil er ihm beim Sportwetten informiert hat bzw tipps gegegeben hat. B hat das geld an seinem Wettkonto überwiesen und damit gewettet. A kommt nach 2 Wochen und verlangt das geld aufeinmal. B meint das er von A nix geliehen hat. A droht ihm per email das er ne anzeige machen will. B sieht sich keinem schuld bewusst . A hat nur den beweis das er B 800€ per moneybookers gesendet hat für was es ist steht nicht drauf...man kann da jedem per email geld senden. A hatte das nicht als Darlehen gegeben sondern als (sogennant) provision für die Sportipps von B. A hat sonst keine beweise. Hat A ne chance ? oder steht es hier aussage gegen aussage.

freundliche Grüße
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Was heißt denn Aussage gegen Aussage? Im ZR gilt die Rosenbergsche Formel, dass jeder, das was ihm günstig ist, auch eben beweisen muss. So deinem Fall eben der A.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Fink hat geschrieben:Was heißt denn Aussage gegen Aussage? Im ZR gilt die Rosenbergsche Formel, dass jeder, das was ihm günstig ist, auch eben beweisen muss. So deinem Fall eben der A.
Also braucht A beweise ?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wenn A behauptet, er habe B Geld geliehen, dann muss A beweisen, dass dies auch der Fall war.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

.... danke, Poseidon. Damit ist auch dieses Geheimnis gelüftet. :D
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dionysos
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Re: Geld!

Beitrag von dionysos »

Du bist doch der Typ, der mal gesagt hat
Sercan hat geschrieben:Hallo,

A hat von B übers Internet 1000€ bekommen. A hat B gesagt das er das Geld wieder zahlen wird. A hat jetzt kein Geld und kann das Geld nicht zahlen. B hat als beweismittel eine private Email. Wo drin steht das A es zahlen wird. Meine Frage ist ....wird ne email als Beweismittel zugelassen.....und wie sieht es bei einem Chatlog aus? wird sowas auch zugeleassen.

danke für eure hilfe....


also leute ?

wie siehts aus ?
Genauso wie:
Sercan hat geschrieben:er hat nur n chatlog...mehr hat er nicht...nicht mal ne email als beweis...kann er mir einen inkasso schicken ? ...ich kann ja auch sagen das er bei mir schulden hatte ...hat ja keinen beweis? oder gilt so n chatlog ? man kann ja sowas leicht fälschen...
Worauf ein Moderator dann gesagt hat:
Alexander Otto hat geschrieben:Genauso ist es. Deshalb wird der Thread gesperrt.

Ein Rechtsanwalt wird die aufgeworfenen Fragen sicherlich beantworten können.

Freundliche Grüße,

Alexander Otto
Jurawelt-Team
Zum Glück ist das nicht mehr der gleiche Fall! :)
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