Hallo,
A hat B geld gegeben über moneybookers.com ...da kann man per email geld an jemanden senden. Das Geld hat er bekommen weil er ihm beim Sportwetten informiert hat bzw tipps gegegeben hat. B hat das geld an seinem Wettkonto überwiesen und damit gewettet. A kommt nach 2 Wochen und verlangt das geld aufeinmal. B meint das er von A nix geliehen hat. A droht ihm per email das er ne anzeige machen will. B sieht sich keinem schuld bewusst . A hat nur den beweis das er B 800€ per moneybookers gesendet hat für was es ist steht nicht drauf...man kann da jedem per email geld senden. A hatte das nicht als Darlehen gegeben sondern als (sogennant) provision für die Sportipps von B. A hat sonst keine beweise. Hat A ne chance ? oder steht es hier aussage gegen aussage.
freundliche Grüße
Geld!
Moderator: Verwaltung
- dionysos
- Mega Power User
- Beiträge: 2673
- Registriert: Freitag 20. Februar 2004, 20:44
- Ausbildungslevel: RRef
Re: Geld!
Du bist doch der Typ, der mal gesagt hat
Genauso wie:Sercan hat geschrieben:Hallo,
A hat von B übers Internet 1000€ bekommen. A hat B gesagt das er das Geld wieder zahlen wird. A hat jetzt kein Geld und kann das Geld nicht zahlen. B hat als beweismittel eine private Email. Wo drin steht das A es zahlen wird. Meine Frage ist ....wird ne email als Beweismittel zugelassen.....und wie sieht es bei einem Chatlog aus? wird sowas auch zugeleassen.
danke für eure hilfe....
also leute ?
wie siehts aus ?
Worauf ein Moderator dann gesagt hat:Sercan hat geschrieben:er hat nur n chatlog...mehr hat er nicht...nicht mal ne email als beweis...kann er mir einen inkasso schicken ? ...ich kann ja auch sagen das er bei mir schulden hatte ...hat ja keinen beweis? oder gilt so n chatlog ? man kann ja sowas leicht fälschen...
Zum Glück ist das nicht mehr der gleiche Fall!Alexander Otto hat geschrieben:Genauso ist es. Deshalb wird der Thread gesperrt.
Ein Rechtsanwalt wird die aufgeworfenen Fragen sicherlich beantworten können.
Freundliche Grüße,
Alexander Otto
Jurawelt-Team