Geld als Eigentum im 823

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Geld als Eigentum im 823

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Zivilrecht ist echt mein Horrorfach - also bitte nicht lachen, wenn ich die Frage jetzt mal ganz blöd hier reinstell...

Wenn A GEld für Schadensersatz von seinem Dienstherrn verlangt (weil D Mist gebaut hat und ein Dirtter C zu Schaden kam, wofür A erstmal aufkommt), ist bei dem A dann das Rechtsgut EIGENTUM verletzt?

Im Fuchs zum Deliktsrecht find ich dazu gar nichts... #-o :-s
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Nein, § 823 erfaßt keine Vermögensschäden. Nähme man jetzt aber an, daß das Eigentum am Geld verletzt wäre, so würde man dies umgehen. Eine Eigentumsverletzung an Geld kommt nur dann in Betracht, wenn zB. ein Geldschein zerrissen wird. Hier liegt ein normaler Vermögensschaden, der von § 823 I nicht erfasst wird.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

mittlerweile hab ich gefunden, dass geld nicht direkt ersatzfähig ist. aber forderungen (schadensersatzansprüche) nach lit-meinung aber manchmal in den bereich der absoluten rechte zu zählen ist...

reicht eigentlich IRGENDeine Rechtsgutverletzung, oder muss derjenige der den Schadensersatzanspruch hat, auch die verlertzung haben?
z.B. wenn A 2 Leute anstellt, und bei der Erledigung einem Dritten etwas passiert (KV)... der A diesen Schaden dann erstmal trägt, den aber dann von den 2 Leutz wieder haben will. Reicht da für den A diese KV oder muss ich den Kniff über die absoluten/relativen Rechte gehen?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Darf man wo du studierst, KaroLinN?

Eure Prof. müssen ja nicht gerade gut sein, wenn du von "Horrorfach" sprichst.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@ KaroLinN: Hi erst mal :)


Vermögensschäden sind dann ersetzbar, wenn der Schaden zumindest Folge der Verletzung eines absoluten Rechtsgutes ist.

Das scheint ja hier nicht der Fall zu sein, weil A ja nicht Eigentümer ist.

@ Fabio: Sie studiert da, wo ich auch studiere :D --> siehe links.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Immer noch der Esel-Fall? :D
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@Daniel22

Am See??? An welchem See studierst du denn? Fällt mir jetzt nur Konstanz ein.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Eben :) .
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Daniel22 hat geschrieben:)

Vermögensschäden sind dann ersetzbar, wenn der Schaden zumindest Folge der Verletzung eines absoluten Rechtsgutes ist.

Das scheint ja hier nicht der Fall zu sein, weil A ja nicht Eigentümer ist.
Hi Daniel :)

A hat aber eigentlich den Schaden durch die Verletzung...der Dritte ist verletzt und verlangt dann Schmerzensgeld von A. Das muss man ja auch prüfen. Da hat doch A dann weniger Kohle wie vorher, also einen Schaden.
Aus der Laiensicht fände ich es irgendwie unfair, wenn A auf dem Mist, den die beiden Leutz gebaut haben, hängen bliebe... :-k
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

hm...bin grade etwas durcheinander..mit A meinst du doch E, oder ?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Vom Eselfall her, ja.
A ist die Eigentümerin von diesem Esel und aht die 2 Leutz angestellt
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