Willenserklärung landet beim Erfüllungsgehilfen

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Willenserklärung landet beim Erfüllungsgehilfen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo Ihr Lieben,
heute stellt sich mir mal wieder die abstrakte Frage: Ob es bei einer einseitigen Willenserklärung ausreicht wenn diese in den Empfangsbereich eines Erfüllungsgehilfen gelangt, mit diese als zugegangen gesehen kann?
Klingt vlt etwas abstrahiert, deshalb mal folgendes Beispiel:

M wirft ein Kündigungsschreiben in den Briefkasten des Hausmeisters, dieser leert den Kasten aber erst später und übergibt es dann erst den Vermieter. Ist die WE bereits beim Hausmeister zugegangen oder erst wie H den Brief V gab?
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BuggerT
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Re: Willenserklärung landet beim Erfüllungsgehilfen

Beitrag von BuggerT »

uza2005 hat geschrieben:Hallo Ihr Lieben,
heute stellt sich mir mal wieder die abstrakte Frage:
:lmao:

Also ich habe hier Probleme, den Hausmeister als Empfangsbote anzusehen. Nur dann läge das Risiko, dass die Erklärung nicht oder nicht richtig oder nicht rechtzeitig weitergeleitet wird, beim Empfänger.
Erst recht ist der Hausmeister kein Empfangsvertreter, imho.

Zugang und damit Wirksamkeit der WE könnte dadurch eingetreten sein, dass der Briefkasten bereits zum Machtbereich des Empfängers gerechnet wird; das ist hier im konkreten Fall mE nicht vertretbar.
Jedoch muss man mE Zugang dann annehmen, wenn der Brief dem V übergeben wurde.

Zuvor trägt der Erklärende das Risiko, dass die Nachricht den Empfänger auch erreicht. Es bleibt ihm überlassen, wie er die Erklärung übermittelt.


grtz
BuggerT
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