Klageantrag/Klagegrund - Bestimmtheitserfordernis?

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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BuggerT
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Klageantrag/Klagegrund - Bestimmtheitserfordernis?

Beitrag von BuggerT »

Ich habe eine kleine Verständnisfrage zur Bestimmheit des Klageantrags und Klagegrunds.

Angenommen, ein Klageantrag lautet:
"Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.000,- € zu bezahlen".

Der Antrag sollte doch bestimmt iSd § 253 II Nr.2 ZPO sein. Denn aus dem Klageantrag geht ja eindeutig hervor, was der Kläger haben will.

Das Problem ist jetzt, dass nur aus dem Klageantrag ja nicht ersichtlich ist, woher der Betrag 1.000,- € kommt, ob es sich also um Schadensersatz oder um eine Rückforderung aus einem Darlehensvertrag etc handelt.
Das ist meines Erachtens eine Frage des Klagegrunds.

Wenn ich in der Klausur nun nur einen SV und o.g. Klageantrag habe, kann ich dann getrost davon ausgehen, dass der Klagegrund entsprechend genau ind er Klageschrift geschildert wird?
Sollte man dazu dann bei der Frage nach der Ordnungsmäßigkeit der Klageerhebung was schreiben?


Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher 8-[ . Dieses ZPO ist (zumindest bis jetzt) nicht wirklich meine Welt; ich hoffe doch, dass sich das bald ändert :wink2:.

Danke!


grtz
BuggerT
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Verstehe die Frage nicht ganz. Vielleicht vermengst Du die Begriffe
"Bestimmtheit des Klagantrages" und "Streitgegenstand" (Streitgegenstand
wird durch Antrag und zugrundeliegenden Lebenssachverhalt, also
Klagegrund, bestimmt)? Beim Bestimmtheitserfordernis geht es doch nur darum sicherzustellen, dass ein vollstreckbarer Ausspruch entsteht.
Anhand des Streitgegenstandsbegriffs entscheidet sich der Umfang der
Rechtskraft.

Schildere doch mal bitte etwas genauer die Klausursituation. Ist nur
der Antrag der Klagschrift wiedergegeben, und Du sollst eine Klager-
widerung erstellen (und erwägst, mangelnde Bestimmtheit zu rügen)?
Oder wie?
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BuggerT
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Beitrag von BuggerT »

Ok, war vielleicht etwas verwirrend geschildert.

Angenommen, ich prüfe, ob die Klage zulässig ist. Ich bekomme den Sachverhalt, in dem steht, dass zB X Klage erhebt mit dem Antrag

1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.000,- € zu bezahlen.

Nun geht ja aus dem Klageantrag nicht hervor, warum der Beklagte 1.000,- € zahlen soll.

Das Problem ist nun, dass ich als Klausurbearbeiter ja nicht weiß, was in der Klageschrift steht. Denn in der Klageschrift müsste ja der Grund iSd § 253 II Nr.2 ZPO angegeben werden, sprich der Lebenssachverhalt, mit dem der Kläger seinen Anspruch begründet. Erst dann wird klar, ob es sich um Schadensersatz handelt, oder vielleicht um eine Rückforderung aus einem Darlehensvertrag usw usf.

Kann ich nun einfach unterstellen, dass dieser Grund in der Klageschrift entsprechend konkret dargestellt wurde? Für mich ergibt sich der Grund ja aus dem übrigen Sachverhalt. Also ich weiß zB aus dem Sachverhalt, dass es sich nur um einen Schadensersatzanspruch iHv 1.000 € handeln kann.

Ansonsten sollte o.g. Klageantrag ja in Ordnung sein, denke ich. Oder muss schon der Klageantrag enthalten, worum es geht, also zB:
"Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Schadensersatz in Höhe von 1.000,- € zu bezahlen."??


Ich hoffe, ich konnte es jetzt etwas besser beschreiben :wink2:.


grtz
BuggerT
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

OK, dann war es doch so, wie ich vermutet hatte. Der Klagantrag ist
hinreichend bestimmt. Der Klagegrund spielt da überhaupt keine Rolle.
Bei Leistungsklagen (wie hier) kommt es eben nur darauf an, ob der
Antrag auf einen vollstreckungsfähigen Urteilsausspruch gerichtet ist.
Also KEINE Ausführungen zu § 253 ZPO.
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BuggerT
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Beitrag von BuggerT »

Alles klar; dann habe ich das schon richtig verstanden. Danke!


grtz
BuggerT
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