Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht
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Claudia
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von Claudia » Donnerstag 8. September 2005, 17:15
Hallo allerseits,
ich hab mal eine Frage:
wenn zwar ein Darlehensvertrag geschlossen wird, aber die Darlehensvaluta nie ausbezahlt wird entsteht dann der Rückforderungsanspruch erst gar nicht oder ist dieser nur einredebehaftet (z.B. 320 BGB)? Oder gibt es beide Ansichten?
Liebe Grüße,
Claudilina
Gelöschter Nutzer
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von Gelöschter Nutzer » Donnerstag 8. September 2005, 17:44
Der Rückzahlungsanspruch entsteht nicht vor Auszahlung. Das ergibt sich auch aus § 488 I 2 ("das ZUR VERFÜGUNG GESTELLTE Darlehen").
Ist soweit ich weiß relativ unstrittig.
Claudia
Moderatorin
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von Claudia » Donnerstag 8. September 2005, 18:36
Danke!
Baron
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von Baron » Freitag 9. September 2005, 15:27
@Claudilina : ich hoffe doch, dass Du es auch so in der klausur geschrieben hast
Gelöschter Nutzer
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von Gelöschter Nutzer » Freitag 9. September 2005, 15:53
Baron von Igidor hat geschrieben: @Claudilina : ich hoffe doch, dass Du es auch so in der klausur geschrieben hast
War das etwa im Examen dran?
Baron
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von Baron » Freitag 9. September 2005, 16:09
@alex : ja, gestern. iVm einer hypothek, die dann dementsprechend nicht entstanden ist.