Ich stehe gerade auf dem Schlauch:
ich habe eine Selbstvornahme beim Werkvertrag; A, der die Selbstvornahme schuldet, hat aber nicht gezahlt, so dass B, der Nutznießer der Selbstvornahme in Vorleistung geht. Nun will B von A die Kosten der Selbstvornahme nebst Zinsen.
AGL Selbstvornahme ist klar (deutlicher kann es ja nicht im Gesetz stehen).
Die Zinsen hole ich mir aber doch über § 286 wieder, oder?
Vielen Dank; es war tierisch warm heute in der Bib und jetzt habe ich Kopfschmerzen...
Selbstvornahme beim Werkvertrag / Zinsen
Moderator: Verwaltung
- Olli
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Selbstvornahme beim Werkvertrag / Zinsen
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)
Morgenmagazin: Wir geben ab zur Tagesschau nach Hamburg. Auch eine sehr schöne Stadt.
Jens Riewa: Die schönste. Guten Morgen meine Damen und Herren.
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