Hi,
meine Eltern rennen ins Bauhaus und bestellen aus versehen/falschberatung (Sprachprobleme) das falsche Gartenhäußchen.
Baumarkt weigert sich aus Kulanzgründen das Häußchen zurückzunehmen/umzutauschen.
Vertrag ist ja zustandegekommen mit der Unterschrift. Aber was is mit der Irrtumsanfechtung ? Würden Verständigungsprobleme nicht als Irrtum gelten ? Schließlich wollten sie was ganz anderes als was sie bewirkt haben ?