Frage zu Streitentscheid

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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hero-of-the-day
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Frage zu Streitentscheid

Beitrag von hero-of-the-day »

Hallo,

habe eine kurze Frage, ob ein Streitentscheid notwendig wäre oder nicht. Normalerweise sagt man ja, Streitentscheid nur dann, wenn sich unterschiedliche Ergebnisse ergeben. Aber wie ist es bei ungefähr folgender Situation:

Vorausabtretung einer Forderung von Heinz an Hennes ---> str.: Durchgangserwerb für "juristische Sekunde" oder Direkterwerb bei Hennes mit Entstehen der Forderung.

Normalerweise dasselbe Ergebnis: Forderungsinhaber wird Hennes.
Hier aber noch eine kleine Besonderheit, und zwar hatte Heinz vorher noch eine Globalzession mit Jupp vereinbart, sodass die Forderung eigentlich an Jupp übergehen müsste (Prioritätsprinzip). Tut sie aber doch nicht aufgrund einer Besonderheit des Falles, sodass im Endeffekt trotzdem Hennes Forderungsinhaber wird.

Muss ich den Streit entscheiden? Wenn nein: Was wäre, wenn dieser Streit an einer späteren Stelle relevant werden sollte? Darf ich ihn dann erst später entscheiden oder schon an dieser Stelle?

Viele Grüße
Hotd
Tequila
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Beitrag von Tequila »

Kannst du dein Problem nochmal irgendwie klarer schildern :-k ?
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hero-of-the-day
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Beitrag von hero-of-the-day »

oha! :-k ich hab mir schon fast gedacht, dass es zu unverständlich ist #-o

Also:
Heinz hat eine Globalzession mit Jupp vereinbart.
Danach tritt er eine Forderung im Rahmen eines Kommissionsgeschäfts an Hennes im Voraus ab. Bei einer Vorausabtretung gibt es einen Streit, ob die Forderung, sobald sie entsteht, direkt beim Hennes entsteht oder für eine logische Sekunde zunächst bei Heinz. [natürlich ist der Streit abstrakt]

Entsteht sie direkt bei Hennes, geht die Globalzession des Jupp sowieso ins Leere, weil Heinz nie Inhaber der entstandenen Forderung war.
---> Inhaber der Forderung wird Hennes.

Entsteht sie zunächst bei Heinz (Durchgangserwerb), würde sie eigentlich im Rahmen der Globalzession an Jupp übergehen. In dieser besonderen Konstellation scheitert allerdings der Forderungsübergang aufgrund einer Besonderheit des Kommissionsgeschäfts, die den Kommittenten vor anderweitigen Verfügungen des Kommissionärs (Heinz) schützt. Da also Heinz nicht an Jupp übertragen kann, wird auch hier Hennes Inhaber der Forderung.

Muss ich hier einen Streitentscheid machen??

Ich hoffe, es ist jetzt etwas verständlicher... O:)
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