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Hallo Zusammen!
Habe folgende Frage: Welche Rechtsfolge tritt ein, wenn der Stellvertreter bzw Bote bei der Abgabe der Willenserklärung im Irrtum über den Auftraggeber ist?
Sachverhalt:
Jemand soll für einen von zwei Brüdern eine Stellvertretung bzw ein Botengeschäft übernehmen. Bei der Abgabe der Willenserklärung beim Erklärungsempfänger ist er sich jedoch nicht mehr sicher für welchen von den beiden Brüdern er tätig werden soll und gibt also an: "Im Namen von Herrn X."
Der Erklärungsempfänger bestätigt nun beispielsweise den Kauf an den nicht gemeinten Bruder.
Danke!
Rechtsfolge bei falscher Übermittlung (Stellvertretung, Botengeschäft)
Moderator: Verwaltung
- dergrinch
- Super Power User
- Beiträge: 1183
- Registriert: Mittwoch 18. August 2004, 14:22
Wie kommst Du auf eine Anfechtung.
Es ist nie ein Vertrag zustande gekommen.
1. Der Stellvertreter hatte gar nicht die Vetretungsmacht für den Bruder. 164ff
Wenn er Bote war, hat der Beauftragende Bruder das Risiko zu tragen.
2. Eine Antragsannahme bedarf ebenfalls des Zugangs, Umkehrschluß zu §151, sie ist dem Bruder aber nie zugegangen
3. Es fehlt eine der essentialia negotii --> schon deshb kein Vertragsschluß.
4. Das an den falschen Bruder gerichtete Bestätigungsschreiben der Annahme ist völlig sinnlos, da dieser nie ein Angebot getätigt hat.
Es ist nie ein Vertrag zustande gekommen.
1. Der Stellvertreter hatte gar nicht die Vetretungsmacht für den Bruder. 164ff
Wenn er Bote war, hat der Beauftragende Bruder das Risiko zu tragen.
2. Eine Antragsannahme bedarf ebenfalls des Zugangs, Umkehrschluß zu §151, sie ist dem Bruder aber nie zugegangen
3. Es fehlt eine der essentialia negotii --> schon deshb kein Vertragsschluß.
4. Das an den falschen Bruder gerichtete Bestätigungsschreiben der Annahme ist völlig sinnlos, da dieser nie ein Angebot getätigt hat.
Angenommen der sog. Stellvertreter wickelt regelmäßig Geschäfte mit dem Erklärungsempfänger für die beiden Brüder, so kann der Erklärungsempfänger doch vom Bestehen einer Anscheinsvollmacht ausgehen, oder?
Müsste der nicht gemeinte Bruder, dann anfechten? Kann der Erklärungsempfänger vom richtigen Bruder Zahlung empfangen, obwohl dieser den Kauf nicht mehr wünscht?
Danke!
Müsste der nicht gemeinte Bruder, dann anfechten? Kann der Erklärungsempfänger vom richtigen Bruder Zahlung empfangen, obwohl dieser den Kauf nicht mehr wünscht?
Danke!