Wenn ich die Zurechenbarkeit eines Schadens prüfe.
prüfe ich dann den Schutzzweck der Norm vor der Adäquanz.
Der Schutzzweck der Norm orientiert sich ja wenigstens noch am Gesetz, während mir die Adäquanz sehr weit erscheint.
Ist nicht eigentlich immer, wenn der Schutzzweck der Norm verfehlt ist auch die Adäquanz des Schadens abzulehnen ?
Schadensersatz - Aäquanz - Schutzzweck der Norm
Moderator: Verwaltung
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dass er sonst überflüssig wäre, ersetzt ja noch keine Begründung warum er es nicht sein soll/ kann
Adäquanz ist ja fastz generalklauselartig, dazu noch nicht gesetzöich geregelt. Da ziehe ich doch eine gesetzliche Schutzbereichsauslegung, jeder ultima ratio über die Adäquanz vor
Warum also dieser Aufbau ?
Adäquanz ist ja fastz generalklauselartig, dazu noch nicht gesetzöich geregelt. Da ziehe ich doch eine gesetzliche Schutzbereichsauslegung, jeder ultima ratio über die Adäquanz vor
Warum also dieser Aufbau ?