Es ist wahrscheinlich eine blöde Frage, aber ich habe es in der ZPO nicht gefunden:
Zum SV:
Ich hatte heute Verhandlung in einer Ehesache, es ging um´s Güterrecht.
Die ganze Zeit war unstreitig, dass ein bestimmter Betrag im Endvermögen des Mannes stand. Heute hat der Richter anhand des Stichtages und einer Anlage festgestellt, dass dieser Betrag noch beiden Ehegatten zustand, also bei beiden hälftig einzustellen war. Er fragte, ob der Betrag seinem Vermögen angerechnet bleiben soll oder auf beide verteilt (wobei er sich nicht so genau ausdrückte wie ich jetzt). Ich schaute meinen Mandanten an und fragte leise, ob er das so lassen wolle, in der Vorstellung, dass er wisse, was das bedeute. Er willigte ein, dass der gesamte Betrag zu seinem Vermögen gehöre. Das wurde ins Protokoll aufgenommen.
Nun stellte sich nach der Verhandlung heraus, dass er gar nicht kapiert hat, was das für Konsequenzen hat.
Bin ich jetzt in der Haftung und habe die A....karte, oder kann ich das noch retten? Reicht es, dass ich noch vortrage, dass der Mandant gar nicht kapiert hat, wem er da zustimmt?
Bitte dringend um Tipps!
Danke, linamelie
Wie bindend ist das Verhandlungsprotokoll?
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