Zug um Zug praktische Umsetzung in der Zwangsvollstreckung

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Zug um Zug praktische Umsetzung in der Zwangsvollstreckung

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Bei einer Verurteilung Zug um Zug möchte der obsiegende Kläger nun den Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragen.

Frage: wie läuft das praktisch ab, wenn der Kläger vom Beklagten Geld gegen (Zug um Zug) die ursprüngliche Kaufsache bekommt?

Muss der Kläger dann dem Gerichtsvollzieher die Kaufsache übersenden?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Die Antwort steht sogar mal verständlich im Gesetz: § 756 ZPO
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Glen Rothes hat geschrieben:Die Antwort steht sogar mal verständlich im Gesetz: § 756 ZPO
So? Da steht der theoretische Teil. Nicht der hinsichtlich der praktischen Umsetzung und danach war gefragt.

Der Gläubiger wohnt in Köln, der Schuldner in München?

Der Gläubiger hat ein Urteil Zug um Zug (Geld zurück gegen Übergabe der Kaufsache).

Muss der Gläubiger auf seine Kosten die Sache nach München versenden?
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