Bei einer Verurteilung Zug um Zug möchte der obsiegende Kläger nun den Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragen.
Frage: wie läuft das praktisch ab, wenn der Kläger vom Beklagten Geld gegen (Zug um Zug) die ursprüngliche Kaufsache bekommt?
Muss der Kläger dann dem Gerichtsvollzieher die Kaufsache übersenden?
Zug um Zug praktische Umsetzung in der Zwangsvollstreckung
Moderator: Verwaltung
So? Da steht der theoretische Teil. Nicht der hinsichtlich der praktischen Umsetzung und danach war gefragt.Glen Rothes hat geschrieben:Die Antwort steht sogar mal verständlich im Gesetz: § 756 ZPO
Der Gläubiger wohnt in Köln, der Schuldner in München?
Der Gläubiger hat ein Urteil Zug um Zug (Geld zurück gegen Übergabe der Kaufsache).
Muss der Gläubiger auf seine Kosten die Sache nach München versenden?