Vermieterpfandrecht

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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HappyHippo
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Vermieterpfandrecht

Beitrag von HappyHippo »

Hallo,

Vermieter Raffzahn vermietet Gewerberäume an Pizzabäcker Luigi.
Luigi ist allerdings nicht in der LAge seine Pizzeria wirtschftlich zu führen, sodass er Mietschulden bei Raffuahn hat. Dieser will nun sein Vermieterpfandrecht ausüben. Da er den Kram von Luigi nicht los wird, will er das Zeug einfach auf den Sperrmüll schmeissen, damit er die Gewerberäume wieder vermiten kann. Geht das?

m.E. ist Raffzahn doch nicht Eigentümer geworden, somit kann er das Eigentum von Luigi nicht einfach vernichten.

Eigentlich sollte das ein leichter Fall in unserer LErngruppe sein, steh ich jetzt auf dem Schlauch oder was?

Vielen Dank
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Bonnvoyage
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Beitrag von Bonnvoyage »

Also es ist erstmal richtig, dass bei der Verpfändung, der Verpfänder Eigentümer bleibt. Der Pfandgläubiger erhält nur einen Teilauschnitt aus dem Eigentum.
Das einzige Recht, dass der Vermieter hierbei hat, ist das Zeug zu verkaufen. (§1228).

Hoffe ich konnte dir so einen kleinen Denkanstoss geben :)

Bonny
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