Hallo zusammen,
leider bin ich noch nicht weit genug im Studium, um mir die Frage selbst zu beantworten, die Lösung interessiert mich aber dennoch schon. Wer ist so nett und hilft aus?
Unternehmer U (Großbritannien) und Verbraucher V (BRD) schließen einen Dienstvertrag bei Verwendung eines von U gestellten Formularvertrages. Dieser enthält eine Klausel, dass vorbehaltlich "staatlicher Vorschriften" der Gerichtsstand bei U sei und der Vertrag dem englischen Recht unterliege.
Hat V eine Chance in Deutschland gerichtlich seine eventuellen Sekundärleistungsansprüche geltend zu machen? Unterliegt der Vertrag dabei materiell einer Inhaltskontrolle nach §§ 305ff.?
Danke schonmal!
Grundlagenfrage zum IPR
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