Latein versteh nix

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Kadet
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Latein versteh nix

Beitrag von Kadet »

Was ist ein "pactum de non petendo"

soviel hab ich kapiert: Es steht irgendwie im Zusammenhang mit einem Haftungsausschluss und 3 Personen Konstellationen ](*,)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hat mit Haftungsausschluss nichts zu tun. Wörtl.: Übereinkunft, nicht zu klagen. Vertrag, der gerichtliche Geltendmachung eines Anspruchs hindert.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Zu deutsch: Stillhalteabkommen; ist gegeben, wenn Gläubiger und Schuldner vereinbaren, dass der Gläubiger einstweilen seinen Anspruch nicht geltend machen soll. Dies führt zu einer Hemmung der Verjährung (§ 205 BGB)
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