8a, 18 StVG

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Kadet
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8a, 18 StVG

Beitrag von Kadet »

Erstreckt sich die zwingende HAftung aus 8 a StVG auch auf 18 StVG oder kann die Haftung für 18 abbedungen werden.

Es wird ja nur 7 StVG in 8a ausdrücklich erwähnt.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ohne dass ich's schon mal gelesen hätte würde ich eindeutig sagen, dass die Fahrerhaftung nach 18 StVG ausgeschlossen werden kann (eben wegen des eindeutigen Wortlauts).
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

hallo,

im verhältnis halter zu fahrzeugführer dürfte eine haftung ausgeschlossen werden können.

gruss, huckster
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