Sind die § 842, 843 lex specialis zu § 249, § 251.
D.h. regelt z.B. § 843 I den Ersatzanspruch abschließend, so dass ich auf die Frage Restitution (§ 249) oder Entschädigung (§ 251) nicht mehr eingehen kann (darf? )...
oder wie verhalten sich die Normen zueinander.
249 titelt ja auch "Art und Umfang des Schadensersatzes"
842 ebenso Umfang bei Ersatzpflicht ....
Schadensersatz Umfang Verletzung einer PErson
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