Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht
Moderator: Verwaltung
Gelöschter Nutzer
Beitrag
von Gelöschter Nutzer » Montag 26. September 2005, 10:42
Hallo Leute,
ich wollte mal gerne wissen, was ein Geschäftsführer einer GmbH juristisch darstellt. Wenn dieser Geschäftsführer rechtsgeschäftlich zB keinen Kaufvertrag abschließt. Welche §§ werden denn bezüglich der Willenserklärung einschlägig? Läuft das über die Stellvertretung?
Gelöschter Nutzer
Beitrag
von Gelöschter Nutzer » Montag 26. September 2005, 11:32
hallo,
Läuft das über die Stellvertretung
ja, die vertretungsmacht folgt aus § 35 GmbHG.
gruss, huckster
Gelöschter Nutzer
Beitrag
von Gelöschter Nutzer » Dienstag 27. September 2005, 13:57
Der Geschäftsführer vertritt die GmBH gerichtlich und außergerichtlich, die Vertretungsmacht ergibt sich, wie Bugger schon sagt, aus § 35 GmbHG.
Gelöschter Nutzer
Beitrag
von Gelöschter Nutzer » Freitag 30. September 2005, 19:21
Leute, das kann man aber weitaus präziser (und prüfungsadäquat)beantworten, es handelt sich nämlich im gegensatz zur rechtsgeschäftlichen um eine organschaftliche SV
Gelöschter Nutzer
Beitrag
von Gelöschter Nutzer » Freitag 30. September 2005, 19:27
@ Tanja
ich heisse doch gar nicht bugger !
Leute, das kann man aber weitaus präziser
@ hobbydenunziat
sei doch nicht so kleinlich
Gelöschter Nutzer
Beitrag
von Gelöschter Nutzer » Freitag 30. September 2005, 19:30
sowas würde dich in der mündlichen ein VB kosten
Gelöschter Nutzer
Beitrag
von Gelöschter Nutzer » Freitag 30. September 2005, 19:36
sowas würde dich in der mündlichen ein VB kosten
in der prüfung, im schriftlichen, kommt es darauf in der regel doch eh nicht an. § 35 gmbhg gesehen, und weiter gehts....
und ein vb wird daran im übrigen nicht scheitern. dazu habe ich schon zu viele leute an anderen dinger scheitern sehen.
gruss, huckster