Klageschrift und bestimmter Antrag

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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OJ Loc
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Registriert: Mittwoch 28. September 2005, 14:54

Klageschrift und bestimmter Antrag

Beitrag von OJ Loc »

Hallo,

von einem Kollegen wurde mir dieses Forum empfohlen. Ich habe eine Frage aus dem Bereich "Zivilprozessrecht". Ich hoffe, ich bin hier richtig.

Es geht um eine Klage auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Grund dafür ist, dass ein Kind von einem Autofahrer angefahren und schwer verletzt wurde. Die Eltern besuchten ihr Kind im Krankenhaus und telefonierten täglich mit ihm.
Nun klagt das Kind und will Schmerzensgeld. Außerdem will es die Fahrtkosten der Eltern (80 Euro) erstattet haben und auch noch eine Pauschale von 20 Euro für die Telefonkosten.

Die Klageanträge lauten:

"1. Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger ein angemessenes Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 10.000 Euro zu bezahlen.

2. Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch veruteilt, an den Kläger 100 Euro zu bezahlen."


Nun ist mir beim 1. Klageantrag alles klar.

Aber wie ist es beim 2 Klageantrag? Dort steht ja nicht, was der Kläger überhaupt will. Es steht ja nur der Betrag 100 Euro und weiter nichts.

Geht das so einfach? Oder fehlt da noch was?


Best regards,
OJ Loc
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Natürlich ist der Klagantrag zu 2. bestimmt. Zahlung von 100,- an den Kläger, das ist ohne weiteres vollstreckbar. Und nur darauf kommt es an. Was Du offenbar meinst, ist der Klagegrund. Der gehört aber nicht in den Antrag/Tenor. Oder wie, meinst Du, sollte der Antrag alternativ lauten? Etwa

"Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger 100 Euro als Schadenersatz zu zahlen, weil der Kläger ..."?

Absurd...
OJ Loc
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Registriert: Mittwoch 28. September 2005, 14:54

Beitrag von OJ Loc »

Hallo hhwinterhude,
ich habe es nun verstanden. dank dir.
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