wirres zivilrecht....

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Gelöschter Nutzer

wirres zivilrecht....

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

hallo,
hab da mal ne frage: wie kann es sein wenn in einem zivilprozess eine partei zu einem ordungsgeld verurteilt wird und diese dann beschwerde einlegt, die beschwerde angenommen wird, aber trotzdem das ordnungsgeld nach ZPO bezahlen muß OBWOHL ein anderes gesetz der ZPO besagt das wenn bezahlt wurde das verfahren abgeschlossen ist, also einem schuldeingeständnis gleicht und die beschwerde somit gleichzeitig hinfällig ist???
kann mir einer diese gesetze erklären?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Nein, die Beschwerde bezieht sich mE auf das Ordnungsgeld, daß aber eine eigene Beschwer bildet und damit noch beschwerdefähig ist. Das Ordnungsgeld hat ja mit dem eigentlichen Prozeß nichts mehr zu tun.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

aha. das heist wenn in der revision dem antrag des beschwerdeführer recht gegeben wird ist das verfahren beendet und unter umständen das urteil der ersten instanz, also mit dem orndnungsgeld, hinfällig und das ordnunggeld wird zurückerstattet?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ja, aber nur in Bezug auf das Ordnungsgeld.
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urubu
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Beitrag von urubu »

Glen Rothes hat geschrieben:Nein, die Beschwerde bezieht sich mE auf das Ordnungsgeld, daß aber eine eigene Beschwer bildet und damit noch
beschwerdefähig ist. Das Ordnungsgeld hat ja mit dem eigentlichen Prozeß nichts mehr zu tun.
Erleichterungsfähig oder beschwerdefähig?
8-[
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Ronald
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Beitrag von Ronald »

@Troll: Finger weg hier. Ich lösche Sinnlos-Beiträge ohne Vorwarnung. Wenn du spielen willst, geh in den Kindergarten.
"Wir glauben, dass Veränderung mit Singen im Chor beginnt."
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urubu
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Beitrag von urubu »

Wenn Du nicht erkennst, was dahinter steckt, kannst Du fragen und nicht gleich vemuten, ich wolle hier spielen.

Mir schien der Hinweis auf die Beschwerdefähigkeit einer Beschwer verwirrend. Darauf habe ich mir erlaubt, hinzuweisen. Daß ich mit Recht einiges im Kompetenzmonopol der Juristen in Frage gestellt habe, müßtest Du inzwischen gemerkt haben.

Was gibt Dir überhaupt das Recht, mich als Troll zu bezeichnen? Ich erwarte eine juristisch hieb- und stichfeste Begründung.

So sehr hättest Du nun wirklich nicht im Chor singen müssen ...
Também a sujeira sob as sapatas faz-nos maiores.
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Ronald
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Beitrag von Ronald »

@urubu: Ich bin dir keine Rechenschaft schuldig. Deine Beiträge liefern Begründung genug. Halt dich an die Spielregeln oder ertrag die Konsequenzen. Und fang vor allem nicht an, anderer Leute Zeit auch noch in diesem Forum mit Sinnlos-Diskussionen zu verschwenden.

Eod.
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