Hallo Ihr!
Ich habe hier super die Probleme... wer kann mir helfen? Ich studiere Jura und bin am Lernen und komme hier einfach bei diesem Thema nicht weiter:
Wenn ein Erblasser vor seinem Tod bei einer Bank mit einer Anlageberater vereinbart, dass sein Konto bei seinem Tod einer seiner Akömmlinge erhalten soll, liegt doch ein Vertrag zugunsten Dritter für den Todesfall nach § 331 vor, oder? Wenn aber jetzt nicht klar ist, ob die Bankangestellte den Vertrag überhaupt schließen konnte und der Abkömmling nicht mal Erbe ist, sondern der Bruder oder die Schwester die sonstige Alleinerbschaft innehat, frage ich mich, ob der Vertrag dann nichtig ist und der andere Abkömmling das Konto bekommt und ob der Leerausgegangene aber wenigsten Schadensersatzansprüche an die Bank oder an die Angestellte hat?
Erbrecht /Vertrag zugunsten Dritter mit Bank
Moderator: Verwaltung