Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht
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Kadet
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von Kadet » Mittwoch 28. September 2005, 21:57
ich lese immer wieder § 278 setzt ein Sonderrechtsverhältnis voraus.
Darf ich das auch Schuldverhältnis nennen
?
oder kann mir jemand den Unterschied zwischen Sonderrechtsverhältnis und Schuldverhältnis erklären.
Gelöschter Nutzer
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von Gelöschter Nutzer » Mittwoch 28. September 2005, 22:18
@Kadet
Warum postest du nicht alle deine Fragen in einem großen Thread, damit wir das ganze abhacken können.
Wir sind doch keine Hunde, denen du ständig ein "Chappy" gibst...
Kadet
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von Kadet » Mittwoch 28. September 2005, 22:33
Gelöschter Nutzer
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von Gelöschter Nutzer » Mittwoch 28. September 2005, 22:53
Sonderverbindung ist weiter als vertragliches Schuldverhältnis.
Sonderverbindungen sind nämlich auch:
- Vertragsanbahnungsverhältnisse
- gesetzlich Schuldverhältnisse (z.B. EBV)
- Rechtsgemeinschaften (§ 741 ff.)
- str. ist es beim nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis
Kadet
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von Kadet » Donnerstag 29. September 2005, 10:34
Danke