278

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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Kadet
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278

Beitrag von Kadet »

ich lese immer wieder § 278 setzt ein Sonderrechtsverhältnis voraus.
Darf ich das auch Schuldverhältnis nennen :D ?

oder kann mir jemand den Unterschied zwischen Sonderrechtsverhältnis und Schuldverhältnis erklären.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@Kadet

Warum postest du nicht alle deine Fragen in einem großen Thread, damit wir das ganze abhacken können.

Wir sind doch keine Hunde, denen du ständig ein "Chappy" gibst... :D
Kadet
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Beitrag von Kadet »

=;
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Sonderverbindung ist weiter als vertragliches Schuldverhältnis.
Sonderverbindungen sind nämlich auch:

- Vertragsanbahnungsverhältnisse
- gesetzlich Schuldverhältnisse (z.B. EBV)
- Rechtsgemeinschaften (§ 741 ff.)
- str. ist es beim nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis
Kadet
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Beitrag von Kadet »

Danke
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