Hallo,
ich habe mal eine Allgemeine Frage zum Vertragsrecht.
Angenommen eine Person A würde einen Vertrag mit einem Fitnessstudio abschließen, der eine Laufzeit von 3 Jahren vorsieht, einen Monatlichen Beitrag und entsprechend ein Kündigungsrecht nach den 3 Jahren.
Ich habe nun gelesen, das allgemein Verträge über eine so lange Dauer rechtlich bedenklich sind.
Was heißt das aber nun, wenn die Person A diesen Vertrag beenden will?
Kann die Person da die Dauer nicht zulässig ist, diesen dann fristlos mit hinweis auf die Nichtigkeit beenden?
Oder gibt es bestimmte Dinge zu beachten?
Danke für einen tipp, bzw. Link auf Infos :-)
DOMs
Vertragsrecht Fitnessstudio Laufzeit
Moderator: Verwaltung
Zur unangemessenen Laufzeit von Fitnessverträgen findest Du jede Menge Urteile. Sobald das AGB´s sind greift evtl. § 309 Nr. 9: Ist nicht ganz unstreittig, vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 55 bzw. BGH NJW 1997, 137, der die Anwendung offengelassen hat: Ausführlich v. Westphalen, Fitness- und Sportstudiavertrag, Rn. 1ff.