Hallo,
wo ich bisher überhaupt nicht richtig durchblicke, ist, wie genau man eigentlich des Unterhaltsanspruch Kind->Eltern bestimmt.
Das BGB regelt, wann dem Grunde nach ein Anspruch besteht, die Höhe setzt letztlich das Familiengericht fest. Dann gibt es da aber auch noch die Regelbetrags-VO mit Regelbeträgen je nach Altersstufe, und zusätzlich existiert noch etwas Ähnliches mit der Düsseldorfer Tabelle UND den Tabellen fast aller anderen OLGs.
In welchem Verhältnis stehen nun die unverbindlichen Tabellen einerseits, die Regelbetrags-VO andererseits? Wazu braucht es angesichts der VO überhaupt die Tabellen?
Danke für jede Antwort, die dem Durchblick dient...
FamR: Düsseldorfer Tabelle/Regelbetrags-VO
Moderator: Verwaltung
hallo,
genau erklären kann ich dir das leider nicht. allerdings kannst du mal hier
http://www.grabow-online.de/#BGB_2._Semester
gucken. such mal nach regelbetragsvo. das verhätnis der vo und der ddorf tabelle zueinander ergibt sich da ganz gut.
gruss, huckster
genau erklären kann ich dir das leider nicht. allerdings kannst du mal hier
http://www.grabow-online.de/#BGB_2._Semester
gucken. such mal nach regelbetragsvo. das verhätnis der vo und der ddorf tabelle zueinander ergibt sich da ganz gut.
gruss, huckster