Reichen "Die Fälle - Schuldrecht BT" für die Klausur?

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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DerNetteStudent
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Reichen "Die Fälle - Schuldrecht BT" für die Klausur?

Beitrag von DerNetteStudent »

Ich habe mir jetzt mal "Die Fälle - Schuldrecht BT" von Rumpf-Rometsch geholt und interessanterweise bei Amazon.de gelesen, dass einer nach dem Durcharbeiten des Buches über 10 Punkte in seiner Klaussur geschrieben haben will. Finde das Buch ja im Grunde nicht schlecht auf den ersten Blick aber der eher negative Ruf haftet "Den Fällen" ja an. In meiner Abschlussklausur brächte ich aber wohl hauptsächlich "Mängel" und AGB, alles Themen, die auch im Buch behandelt werden. Wo liegen denn nun ganz genau die Schwachpunkte?

(Negative) Erfahrungen?
chris0
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Beitrag von chris0 »

ich habe damit auch im Grundstudium gelernt und finde sie nicht schlecht als Einstieg. Manche Sachen, die er schreibt stimmen schlichtweg so nicht, das wurde hier ja auch öfter schon besprochen.
Ob es für die Klausur reicht hängt wohl davon ab wieviele Pkte Du erreichen willst...für 10 Punkte wirds wohl reichen, wenn man alles aus dem Buch kann. Am Anfang ist es ja meist nicht so schwer zweistellig zu schreiben.
Kadet
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Beitrag von Kadet »

Hab die Dinger auch benutzt und haben mit gut geholfen. Schaden kann es nicht. Was bringt es anfangs an Problem überfrachteten Fällen zu lernen, wenn man sich erstmal die Systamtik der Fallösung und die Grundstrukturen erarbeiten muss.

Wenn man so ein Buch durcharbeitet hat man die Prüfunsgtruktur im Schuldrecht ganz gut drinn. Das du die Spezialprobleme in umfangreicheren Werken nacharbeiten musst ist ohnehin klar. Dafür sind die kleinen Fälle aber auch nicht gemacht.
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BuggerT
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Beitrag von BuggerT »

[Angeber-Modus=on]
Ich hab das Buch durchgearbeitet und sogar noch ein paar Punkte mehr als 10 gehabt :wink2:.
[Angeber-Modus=off]

Aber da spielte dieses Büchlein keine allzu große Rolle - denke ich. Dazu ist es imho viel zu knapp. Es ist anfangs ganz nett, insbesondere auch für Aufbaufragen, aber mehr auch nicht.

Ich habe zusätzlich selbstverständlich Lehrbücher durchgearbeitet und vor allem auch anspruchsvolle Fälle, zB aus AGs, gelöst.

Bedenke auch, dass im von dir genannten Buch nicht viel Stoff abgedeckt ist. Es behandelt nur Mängel im Kauf- und Werkvertragsrecht.
Wenn dann zB Mietrecht oder ne nette GoA, etwas Bereicherungsrecht oder Deliktsrecht drankommt, bringt dir das Buch herzlich wenig 8-[ .


grtz
BuggerT
DerNetteStudent
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Beitrag von DerNetteStudent »

BuggerT hat geschrieben:[Angeber-Modus=on]
Ich hab das Buch durchgearbeitet und sogar noch ein paar Punkte mehr als 10 gehabt :wink2:.
[Angeber-Modus=off]

Aber da spielte dieses Büchlein keine allzu große Rolle - denke ich. Dazu ist es imho viel zu knapp. Es ist anfangs ganz nett, insbesondere auch für Aufbaufragen, aber mehr auch nicht.

Ich habe zusätzlich selbstverständlich Lehrbücher durchgearbeitet und vor allem auch anspruchsvolle Fälle, zB aus AGs, gelöst.

Bedenke auch, dass im von dir genannten Buch nicht viel Stoff abgedeckt ist. Es behandelt nur Mängel im Kauf- und Werkvertragsrecht.
Wenn dann zB Mietrecht oder ne nette GoA, etwas Bereicherungsrecht oder Deliktsrecht drankommt, bringt dir das Buch herzlich wenig 8-[ .


grtz
BuggerT
Ich habe erst jetzt wieder eine Klausur aus dem Schuldrecht AT gefunden, die eigendlich ganz genau so aufgebaut und ausformuliert war, wie in den Büchern von Rumpf-Rometsch und die wurde mit 11 Punkten bewertet.

GoA, Bereicherungsrecht kommt sicherlich nicht dran, dafür gibt es wiederum eine weitere Vorlesung. Denke mal man fährt mit den Büchern erstaunlich gut, auch wenn viele daran zweifeln.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wo gibts denn für GoA und Bereicherungsrecht eigene Vorlesungen?
Bei uns war das alles in Schuldrecht BT drin, wo es ja auch hingehört.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hier gibt es für EBV, GoA und BereicherungsR eine eigene Vorlesung, die gesetztliche Schuldverhältnisse heißt. Ganz toll, wenn man nun EBV machen soll und noch kein Sachenrecht hatte.... #-o
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BuggerT
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Beitrag von BuggerT »

Gut, das wusste ich nicht. Bei uns beinhaltete die Vorlesung Schuldrecht AT und BT (incl BereicherungsR, DeliktsR usw).


grtz
BuggerT
Gelöschter Nutzer

Re: Reichen "Die Fälle - Schuldrecht BT" für die Klausur?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

DerNetteStudent hat geschrieben:Ich habe mir jetzt mal "Die Fälle - Schuldrecht BT" von Rumpf-Rometsch geholt und interessanterweise bei Amazon.de gelesen, dass einer nach dem Durcharbeiten des Buches über 10 Punkte in seiner Klaussur geschrieben haben will. Finde das Buch ja im Grunde nicht schlecht auf den ersten Blick aber der eher negative Ruf haftet "Den Fällen" ja an. In meiner Abschlussklausur brächte ich aber wohl hauptsächlich "Mängel" und AGB, alles Themen, die auch im Buch behandelt werden. Wo liegen denn nun ganz genau die Schwachpunkte?

(Negative) Erfahrungen?
Speziell Schuldrecht BT kenne ich nicht, aber habe damals im Studium mit den drei "Die Fälle" zum Strafrecht und mit dem zum Immobiliarsachenrecht sehr viel gearbeitet. Und meine Erfahrungen sind ausschließlich positiv! Natürlich sind Fall-Bücher immer nur ergänzend zu Lehrbüchern oder Skripten sinnvoll. Aber gerade zum Einstieg ins Klausurenüben in neuen Gebieten gibt es mE nichts besseres als "Die Fälle". Klar sollte man sich zu den großen Scheinen und spätestens vorm ersten Examen mal an die größeren Fälle heranwagen, wobei ich auch kurz vorm Examen noch öfters mal reingeschaut habe. Wenn man alles, was in "Die Fälle" steht sicher beherrscht, landet man in den Abschlussklausuren locker im zweistelligen Bereich und will behaupten, dass man im entsprechenden Gebiet sogar sicher damit durch's Examen kommt. Das Problem ist halt, das Wissen auf den großen Fall zu übertragen. Aber einen Meinungsstreit kann und muss man auch im Examen nicht wirklich breiter auswälzen, als es RR macht.
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