Definition arglist

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Definition arglist

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo!
Ich finde die Definition für arglist einfach nicht. Könnt ihr mir helfen und vielleicht sagen, wo die steht?
Thx
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Die Definition steht in jedem Kommentar und Lehrbuch.

Arglist heisst, dass jemand eine Täuschung vorsätzlich begeht. Allerdings gibt es Fälle, in denen eine Tat nicht vorsätzlich begangen wird, aber trotzdem Arglist vorliegt.

Das jetzt aber alles darzulegen, würde den Rahmen sprengen. Einfach ein Lehrbuch nehmen und im Inhaltsverzeichnis den Begriff "Arglist" nachschlagen und das jeweilige Kapitel durchlesen.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

hallo,

hier http://ruessmann.jura.uni-saarland.de/bvr2003/Vorlesung/arglist.htm (Verwaister Link automatisch entfernt)

ist ein schöner kurzer überblick + definition.

gruss, huckster
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