Hallo.
Folgendes Problem:
A hat Anspruch auf Wertersatz aus § 346 und Anspruch auf Herausgabe des Surrogats aus § 285. Er wählt das Surrogat.
Hat nun der auf Herausgabe des Surrogats verpflichtete B Anspruch auf Ersatz seiner Verwendungen (§347), wenn A das Surrogat aus § 285 haben will ?
Laut Gesetz ist § 347 auf jeden Fall auf Wertersatz gem. § 346 anwendbar. Ist § 347 jedoch auch auf § 285 anwendbar ?
Über sachdienliche Hinweise freut sich
Kurt
Ist § 347 II (Aufwendungsersatz) auf Surrogat aus § 285 I anwendbar ?
Moderator: Verwaltung
- dergrinch
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