Hallo,
nehmen wir an ein 13 jähriges Mädchen "findet" in einem supermarkt ein Eis das nicht in der Tiefkühltruhe lag und nimmt es mit ohne zu bezahlen.
Welche Ansprüche kann der Supermarkt gegen das Mädchen haben?
Fund
Moderator: Verwaltung
-
- Super Power User
- Beiträge: 1168
- Registriert: Montag 14. Juni 2004, 12:46
Wenn es nicht mittlerweile durch Schmelzen zerstört ist.
Herausgabe nach § 985 und im übrigen die Ansprüche gegen den unrechtmäßigen Besitzer aus 987 ff.
Daneben aus § 823 ff. wobei hier an 828 III zu denken ist.
Sonst Haftung aus c.i.c. 311 II, § 280 I, § 241 II aber hier wohl abzulehnen wegen Minderjährigkeit.
Und aus 812 I S.1 Var. 2 Eingriffskondiktion.
Beim Schaden wird wohl irgendwie zu prüfen sein, ob eine Schadensanlage besteht. Hypothetische KAusalität. D.h. das Eis wäre auch so zerstört worden. Der Eigentümer hätte dann aber keine Ersatzansprüche gegen Dritte gehabt. Daher könnte man wohl den Schaden evt. ablehnen.
Herausgabe nach § 985 und im übrigen die Ansprüche gegen den unrechtmäßigen Besitzer aus 987 ff.
Daneben aus § 823 ff. wobei hier an 828 III zu denken ist.
Sonst Haftung aus c.i.c. 311 II, § 280 I, § 241 II aber hier wohl abzulehnen wegen Minderjährigkeit.
Und aus 812 I S.1 Var. 2 Eingriffskondiktion.
Beim Schaden wird wohl irgendwie zu prüfen sein, ob eine Schadensanlage besteht. Hypothetische KAusalität. D.h. das Eis wäre auch so zerstört worden. Der Eigentümer hätte dann aber keine Ersatzansprüche gegen Dritte gehabt. Daher könnte man wohl den Schaden evt. ablehnen.
- dergrinch
- Super Power User
- Beiträge: 1183
- Registriert: Mittwoch 18. August 2004, 14:22
-
- Super Power User
- Beiträge: 821
- Registriert: Montag 26. April 2004, 21:43
Nein, er fragt nach Ansprüchen. Und das sind im Wesentlichen die bereits Aufgezählten.Hobbydenunziant hat geschrieben:der Fragesteller wollte lt. Überschrift wohl auch auf Fundunterschlagung raus
"Der Stellvertreter hat nur dann die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden, wenn dieser behindert ist" (§ 107 I 3 AktG)