Höhe des Schmerzensgelds bei § 253 Abs.2 BGB-Prüfung?
Moderator: Verwaltung
Höhe des Schmerzensgelds bei § 253 Abs.2 BGB-Prüfung?
Mahlzeit!
Ich hätte eine Frage zum Schmerzensgeld. Ich möchte die Begründetheit einer Klage prüfen, bei dem der Kläger ein angemessenes Schmerzensgeld, mindestens aber 25.000 € verlangt.
Wenn ich nun letztlich festgestellt habe, dass der Kläger Anspruch auf Schmerzensgeld (§ 253 Abs. 2 BGB) hat, muss ich dann auch auf die Höhe eingehen? Es gibt ja mehrere Schmerzensgeldtabellen, mit denen sich die Höhe des Schmerzensgelds anhand der Verletzungen abschätzen lässt. Muss ich aber darauf auch in einem normalen Gutachten eingehen? Oder reicht es, dass ich sage der Kläger hat Anspruch auf angemessenes Schmerzensgeld?
kann mir das wer beantworten?
vlg Ersti
Ich hätte eine Frage zum Schmerzensgeld. Ich möchte die Begründetheit einer Klage prüfen, bei dem der Kläger ein angemessenes Schmerzensgeld, mindestens aber 25.000 € verlangt.
Wenn ich nun letztlich festgestellt habe, dass der Kläger Anspruch auf Schmerzensgeld (§ 253 Abs. 2 BGB) hat, muss ich dann auch auf die Höhe eingehen? Es gibt ja mehrere Schmerzensgeldtabellen, mit denen sich die Höhe des Schmerzensgelds anhand der Verletzungen abschätzen lässt. Muss ich aber darauf auch in einem normalen Gutachten eingehen? Oder reicht es, dass ich sage der Kläger hat Anspruch auf angemessenes Schmerzensgeld?
kann mir das wer beantworten?
vlg Ersti
hallo,
gruss, huckster
letzteres ! in der uni erwartet niemand, dass du dich mit der schmerzensgeldtabelle auseinandersetzt. ein paar worte zur art und schwere der verletzung und dass das verlangte schmerzensgeld angemessen ist. das wars.Muss ich aber darauf auch in einem normalen Gutachten eingehen? Oder reicht es, dass ich sage der Kläger hat Anspruch auf angemessenes Schmerzensgeld?
gruss, huckster
Hallo huckster1980! Danke für deine Antwort.
Spielt es dann für mich gar keine Rolle, dass der Kläger mindestens 25.000 € verlangt? Ich hätte halt gedacht, dass ich die Verletzungen in der Tabelle nachschlage und dann beurteile, ob der Mindestbetrag angemessen ist? Das sollte man deiner Meinung nach lieber nicht machen?
Vlg Ersti
Spielt es dann für mich gar keine Rolle, dass der Kläger mindestens 25.000 € verlangt? Ich hätte halt gedacht, dass ich die Verletzungen in der Tabelle nachschlage und dann beurteile, ob der Mindestbetrag angemessen ist? Das sollte man deiner Meinung nach lieber nicht machen?
Vlg Ersti
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- BuggerT
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Da schließe ich mich meinen Vorrednern an. Denkbar wäre das eh nur bei einer Hausarbeit .
Also meiner Meinung nach einfach Ersatzfähigkeit des Schmerzensgelds, § 253 II, feststellen und gut.
Ach ja, weil sich das bei dir im Eingangspost so komisch liest: Nach ganz h.M. ist § 253 II KEINE eigene AGL. Den prüfst bei der Frage, ob ein ersatzfähiger Schaden entstanden ist, also zB bei § 823 etc.
grtz
BuggerT
Also meiner Meinung nach einfach Ersatzfähigkeit des Schmerzensgelds, § 253 II, feststellen und gut.
Ach ja, weil sich das bei dir im Eingangspost so komisch liest: Nach ganz h.M. ist § 253 II KEINE eigene AGL. Den prüfst bei der Frage, ob ein ersatzfähiger Schaden entstanden ist, also zB bei § 823 etc.
grtz
BuggerT
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287 ZPO wird zwar in vielen Büchern, Kommentaren etc. zitiert und ich glaub auch der BGH wendet den hier an.
AA aber (zumindest) mein AG-Leiter und ich.
287 ZPO betrifft den Fall, dass Tatsachen zwischen den Parteien streitig sind. Bei der Festsetzung eines Schmerzensgeldes handelt es sich aber um reine Rechtsanwendung. Ob ein Schmerzensgeld der Billigkeit entspricht oder nicht, ist eine Rechtsfrage, Rechtsfragen können aber nicht "streitig" sein im Sinne der ZPO.
AA aber (zumindest) mein AG-Leiter und ich.
287 ZPO betrifft den Fall, dass Tatsachen zwischen den Parteien streitig sind. Bei der Festsetzung eines Schmerzensgeldes handelt es sich aber um reine Rechtsanwendung. Ob ein Schmerzensgeld der Billigkeit entspricht oder nicht, ist eine Rechtsfrage, Rechtsfragen können aber nicht "streitig" sein im Sinne der ZPO.