Hallo! Ich habe ein Problem. Ich verstehe nämlich nicht genau, wann eine unmittelbare und wann ein mittelbare Rechtsgutsverletzung vorliegt.
Wie grenzt man die voneinander ab?
Zum Beispiel:
A fährt mit seinem Auto. Er sieht nicht, wie der 90-jährige Fußgänger F aus Unachtsamkeit hinter einem Auto auf die Fahrbahn läuft; A kann nicht mehr rechtzeitig bremsen. Er fährt F an.
Ist hier der Körper des F unmittelbar oder mittelbar durch A verletzt?
Ich verstehe das nicht :-(((.
Vlg Ersti
Mittelbare oder Unmittelbare Rechtsgutsverletzung
Moderator: Verwaltung
Dein Bsp. ist eine unmittelbare Rechtsgutverletzung.
Bsp. für eine mittelbare: der Hersteller von A´s Auto, das den Unfall verursacht, handelt adäquat-kausal hinsichtlich der (mittelbaren) Rechtsgutverletzung.
Es scheitert dann am fehlenden Verhaltensunrecht (keine Sorgfaltspflicht verletzt), was man entweder schon im Tatbestand oder in der Rechtswidrigkeit ansprechen sollte.
Bsp. für eine mittelbare: der Hersteller von A´s Auto, das den Unfall verursacht, handelt adäquat-kausal hinsichtlich der (mittelbaren) Rechtsgutverletzung.
Es scheitert dann am fehlenden Verhaltensunrecht (keine Sorgfaltspflicht verletzt), was man entweder schon im Tatbestand oder in der Rechtswidrigkeit ansprechen sollte.
- BuggerT
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Ist eine unmittelbare Rechtsgutsverletzung, wie Daniel22 schon sagte. Schau dir hierzu mal folgenden Aufsatz an:
Raab, JuS 2002, S. 1041 ff.
Es werden auch Bsp genannt.
grtz
BuggerT
Raab, JuS 2002, S. 1041 ff.
(Raab, JuS 2002, 1041, 1042)Eine mittelbare Verletzung liegt dann vor, wenn Anknüpfungspunkt für die Verantwortlichkeit ein positives Tun ist, dieses aber nicht direkt, sondern erst durch Hinzutreten weiterer Ursachenbeiträge, also durch Handlungen weiterer Personen oder auch durch eigene Handlungen des Verletzten, zu dem Verletzungserfolg geführt hat.
Es werden auch Bsp genannt.
grtz
BuggerT