Wenn der Mieter Zweifel hat, dass der Vermieter die Kaution in voller Höhe zurück zahlt, obwohl der Vermieter dazu verpflichtet wäre, wäre es sinnvoll die Miete für die letzten Monate bis zum Auszug nicht zu zahlen.
Die Kaution ist jedoch nur dazu da um die Räumlichkeiten zu sichern!
Der Mieter kann doch aber nicht weiter Miete zahlen in der Annahme, er wird die kaution nicht in voller Höhe bekommen.
Ist da eine Aufrechnung möglich oder gibt es im Mietrecht etwas dazu?
Mietrecht
Moderator: Verwaltung
- Olli
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Ich meine mal gehört zu haben, dass es nicht zulässig ist, die Kaution abzuwohnen. Kenne aber Leute, die haben das gemacht und es ist nichts passiert...
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)
Morgenmagazin: Wir geben ab zur Tagesschau nach Hamburg. Auch eine sehr schöne Stadt.
Jens Riewa: Die schönste. Guten Morgen meine Damen und Herren.
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Richtig, es ist nicht zulässig, die Kaution abzuwohnen - habe ich auch gehört.
Sie dient ja insbesondere der Sicherung noch offener Abrechnungsforderungen etc.
Tatsächlich kann es sein, dass ein Vermieter nichts sagt, beim AG wirst mit der Argumentation "Er kann sich ja aus der Kaution befriedigen" nichts werden.
Ansonsten helfen Gesetz oder der Anwalt um die Ecke bei der Rückforderung
Sie dient ja insbesondere der Sicherung noch offener Abrechnungsforderungen etc.
Tatsächlich kann es sein, dass ein Vermieter nichts sagt, beim AG wirst mit der Argumentation "Er kann sich ja aus der Kaution befriedigen" nichts werden.
Ansonsten helfen Gesetz oder der Anwalt um die Ecke bei der Rückforderung