Im Mietvertrag steht, dass die wohnung bei Auszug gestrichen werden muss.
Nun war der Mieter lediglich 5 Monate in der Wohnung, kann der Vermieter nun tatsächlich auf die im Mietvertrag vereinbarte Streichung der Wohnung bestehen?
Mietrecht Teil II
Moderator: Verwaltung