Mängel beim Autokauf

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Kann mir bitte jmd. nochmal erklären, warum man 326 II 2 nicht direkt anwenden kann?

Ich habe es jetzt im AS-Skript, AS-Aktuell und diversen Zeitschriften nachgelesen und verstehe es einfach nicht ganz!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich habe es oben schon mal geschrieben. Die Hauptbegründung ist wohl, dass die §§ 434ff. ab Gefahrübergang abschließend sein sollen, im § 437 aber nicht auf die Absätze I-IV des § 326 verwießen wird, sonder nur auf Abs. V.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Mittlerweile wenden die Vertreter der "§ 326 II 2-Lösung" diesen § nur noch direkt an.

Das ist auch begründungstechnisch leichter, weil man dann sagen kann, dass die §§ 437ff. eben nicht abschließend seien.

Würden die eine analoge Anwendung machen, dann würden sie ja indirekt zugeben, dass die §§ 437ff. doch abschließend sind.
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