Freistellungsanspruch?!?

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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TheRealDeal
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Freistellungsanspruch?!?

Beitrag von TheRealDeal »

Guten Tag zusammen.

Will mal eben meine Situation schildern. Also, ich hab grad Rep begonnen und wollt mich mit der ersten Klausur aus dem Klausurenkurs auseinandersetzten. Jetzt hab ich bereits bei der Fallfrage absolut keinen Schimmer, eas eigentlich genau gefragt ist...


Kurz zum Sachverhalt: Durch mangelhafte Leistung im Werkvertrag entstehen einem unbeteiligten Dritten Schäden. (hier: Regenablauf reißt ab und flutet die Wohnung darunter)

Frage:
"Deshalb verklagt er F mit dem Antrag festzustellen, dass dieser ihn von allen SE-Ansprüchen des M zu befreien habe. Ist ein solcher Anspruch auf Freistellung gegen F gegeben?"

Ist übrigens Hemmer-Klausur 1194, vll. hat die ja jemand.

Ist das ZPO? .oO(da hab ich nämlich gar kein Plan von)

Kann jemand irgend nen Tip geben, wenn es um Freistellungsansprüche in einer mit der oben beschriebenen, vergleichbaren Situation geht?

Würd mich freuen!

greetz TRD
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

blicke zwar grad nicht durch, wer F und wer M usw ist...... aber vielleicht hilft das dir ja:

anspruch auf freistellung bekommt man nicht aus zpo, sondern aus dem bgb. es gibt einen extra § (sorry, hab grad kein gesetzestext hier, ist im SR AT), dass jemand den Anspruch auf Freistellung hat und zum anderen kannst du immer auch auf normalen schadensersatz gehen und dieser beinhaltet dann eben einen freistellungsanspruch.

aber lass dir lieber nicht mit der orginal-lösung von der klausur helfen...hemmer ist schliesslich nicht gerade billig und wennde mit lösungen arbeitest iost das doch nen verschenkter klausurenkurs
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TheRealDeal
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Beitrag von TheRealDeal »

Danke Lea!

Das was ich suchte war Freistellungsanspruch aus SE, § 249 I. Das es sowas auch gibt, war mir leider bisher unbekannt. Jetzt hab ich aber wenigstens nen Anhaltspunkt...

Keine Angst, selbst bescheissen tu ich mich schon nicht...aber komplett ohne Plan kann man so ne Klausur leider nicht lösen! ;)

Danke nochmal!!!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Die Klausur gehört wohl zum Anspruchsvollsten, was dir im Examen passieren kann. Vorletzte Woche war die in München dran.
Also keine Panik, wenn du die am Anfang des Reps nicht lösen kannst.
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TheRealDeal
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Beitrag von TheRealDeal »

dann bin ich ja beruhigt...das ich noch nicht examsfit bin weiß ich ja, aber nachdem ich nach intensivem Überlegen nicht den blassesten Schimmer hatte, was der Aufgabensteller eigentlich von mir will, hatte ich doch dran gedacht, ob ich nicht lieber Grundschullehramt machen sollte... ;)
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