Höchstbetragsbürgschaft

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Höchstbetragsbürgschaft

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo Leute,
ich wiederhole gerade das Kreditsicherungsrecht und bin beim Thema Bürgschaft.
So wie ich das verstanden habe, gibt es im groben 2 Gründe für eine Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft (Bürge=Privatmann)

a) Krasse finanzielle Überforderung
b) Emotionale Verbundenheit (wobei es dort auch Ausnahmen gibt)

Doch in vielen Lehrbüchern wird auch von der sog. Höchstbetragsbürgschaft geschrieben. Sehe ich das richtig, das wenn z.b. keine Höchstbetragsbürgschaft zwischen Gläubiger und Bürge (= Privatmann) vereinbart wurde, man von einer Sittenwidrigen Bürgschaft ausgehen kann ?

Freue mich auf Eure Antworten !

Gruss Jens
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Krasse finanzielle Überforderung und emotionale Verbundenheit sind zwei Voraussetzungen für die Sittenwidrigkeit. Dazu kommen muss noch die Erkennbarkeit für den Gläubiger und kein anerkannter Ausnahmefall.

Mit Höchstbetragsbürgschaft meinst du wohl eine Globalbürgschaft bzgl. aller künftigen Forderungen.

Die ist soweit ich weiß nur in AGB unzulässig. Nur da stellt sich dann die Problematik der Anlassrechtsprechung usw.
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