Hallo!
Wenn jemand Falschgeld kauft und dafür echtes Geld bezahlt, ist dann trotzdem ein wirksamer Eigentumsübergang des Falschgeldes möglich?
Welches Rechtsgeschäft verstößt hier evtl. gegen § 134 BGB?
Wenn dieser erstmalige Verkauf auch schon ein Inverkehrbringen darstellt, würde ja ein Verstoß gegen StGB vorliegen. Dann müsste als Inverkehrbringen ja auch das Verfügungsgeschäft nichtig sein, demnach wäre der Käufer kein Eigentümer, oder?
Wird Käufer von Falschgeld Eigentümer an diesem?
Moderator: Verwaltung