Was darf alles vom Vermieter umgelegt werden?

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Was darf alles vom Vermieter umgelegt werden?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hi,

habe diese Forum über google gefunden. Wir wissen nicht was wir machen sollen und wollten uns erst mal hier im Forum informieren.

Da wir am 01.11.05 umziehen haben wir heute die Betriebskostenabrechnung bekommen. Hier eine Liste was der Vermieter alles umlegt.
- Grundsteuer
- Gebäudeversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Müllgebühren
- Kaltwasserbezug
- Schmutzwassergebühren
- Niederschlagswassergebühren
- Allgemeinstrom
- Hausmeister
- Wartung Gastherme

Vielleicht könnt Ihr mir weiter helfen und mir sagen was alles umgelegt werden darf und was nicht.

thx
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Die Beantwortung dieser Frage dürfte wohl eindeutig gegen das Rechtsberatungsgesetz, das RVG und die BRAO verstoßen.

ZU KONKRET!! ] ](*,)
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Alexander Otto
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Registriert: Donnerstag 4. Dezember 2003, 13:12

Beitrag von Alexander Otto »

Guten Tag,

konkrete Rechtsberatung ist hier nach unseren Foren-Regeln unzulässig. Deshalb wird dieser Thread gesperrt.

Ein Rechtsanwalt des Vertrauen wird die Fragen sicherlich beantworten können.

MfG,

Alexander Otto
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