N'abend! Ich bin leider 200 km von meiner Universität weg und habe hier keinen Zugriff auf Beck-Online. Ich bräuchte nun aber folgendes aus dem Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, der in Beck-Online vorhanden ist:
MünchKomm/Thode, § 286 Rdnr 19
Kann mir da wer weiterhelfen?
Kann mir jemand was aus Beck-Online besorgen?
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Re: Kann mir jemand was aus Beck-Online besorgen?
Ja. Da steht folgendes: "1. Wirksame Forderung. Eine wirksame Forderung liegt vor, wenn der Anspruch des Gläubigers nicht auf eine unvollkommene Verbindlichkeit gerichtet, nicht mit einer Einrede behaftet und nicht auf Grund fehlender Heilung oder dem fehlenden Eintritt einer aufschiebenden Bedingung unwirksam ist. Daneben muss der Anspruch hinreichend bestimmt sein und darf nicht von einer behördlichen Genehmigung abhängig sein."OJ Loc hat geschrieben:
MünchKomm/Thode, § 286 Rdnr 19
Kann mir da wer weiterhelfen?
Tolle Weisheit. Ist aber auch nicht von Herrn Thode, sondern von Herrn Ernst, 4. Auflage 2003.
Die Robe ist über der Kleidung zu tragen.
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Beanstandungswürdige Beiträge seit 1795.
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