HI,
kann mir jmd. mal kurz erklären, was der Unterschied zwischen Surrogat ( evtl. Oberbegriff) und stellvertretendem commodum ist? ist doch nicht das gleiche , oder doch ?
naja vielen Dank
catmig
Surrogat-stellvertretendes commodum
Moderator: Verwaltung
Surrogat ist ein Überbegriff. Er bezeichnet den Gegenstand bzw. Forderung, die an Stelle des Ausgangsgegenstandes/-forderung tritt.
Das stellvertretende commudoum ist der Ersatzanspruch, der dem Gläubigr nach § 285 I zusteht.
Bsp: A verkauft an B sein Auto. B soll es am nächsten Tag abholen. Ds Auto explodiert in der Nacht.
B hat einen Abspruch auf das Auto aus § 433 I 1. Das Auto ist aberr untergegangen, wodurch der Leistungsanspruch des B erlischt. Nach § 285 kann aber B von A verlangen, dass dieser ihm seinen Anspruch gegenüber seiner Versicherung abtritt. Und dieser Anspruch wird, wie oben schon gesagt, als stellvertetendes commudum bezeichnet.
Das stellvertretende commudoum ist der Ersatzanspruch, der dem Gläubigr nach § 285 I zusteht.
Bsp: A verkauft an B sein Auto. B soll es am nächsten Tag abholen. Ds Auto explodiert in der Nacht.
B hat einen Abspruch auf das Auto aus § 433 I 1. Das Auto ist aberr untergegangen, wodurch der Leistungsanspruch des B erlischt. Nach § 285 kann aber B von A verlangen, dass dieser ihm seinen Anspruch gegenüber seiner Versicherung abtritt. Und dieser Anspruch wird, wie oben schon gesagt, als stellvertetendes commudum bezeichnet.
- dionysos
- Mega Power User
- Beiträge: 2673
- Registriert: Freitag 20. Februar 2004, 20:44
- Ausbildungslevel: RRef
Dionysos sagt, Eltern geben dem Kind Taschengeld, mit dem es sich ein Los kauft.
Ein Kind ist beschränkt geschäftsfähig, und bedarf für Geschäfte die nicht lediglich rechtlich vorteilhaft sind, die Einwilligung der Eltern.
Der Kauf eines Los fällt aber nun nicht unter § 110 (-> Taschengeld-§), so dass sich der Taschengeld-§ nicht auf solche Surrogate, also Ersatzgegenstände, erstreckt.
Ein Kind ist beschränkt geschäftsfähig, und bedarf für Geschäfte die nicht lediglich rechtlich vorteilhaft sind, die Einwilligung der Eltern.
Der Kauf eines Los fällt aber nun nicht unter § 110 (-> Taschengeld-§), so dass sich der Taschengeld-§ nicht auf solche Surrogate, also Ersatzgegenstände, erstreckt.
Ja also erstmal vielen dank für die Antwort...jetzt mal rein fiktiv, ob ich es so in mein Hirn reinhämmern kann ( weiß ist unrealistisch, brauche aber immer solche Bsp:) angenommen die Versicherung gewährt keine Versicherungssumme sondern halt ein anderes Auto, dann wäre quasi das neue andere Auto das Surrogat und ggf. der Anspruch gegen die Versicherung das stellvertretene commodum....?
Vielen Dank denke so hab ich s verstanden,
thx
mfg catmig
Vielen Dank denke so hab ich s verstanden,
thx
mfg catmig