Rechtshängigkeit bei unzulässigen Mahnverfahren?

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Grimster
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Rechtshängigkeit bei unzulässigen Mahnverfahren?

Beitrag von Grimster »

Wenn ein Mahnverfahren unzulässig ist (z.B. ordentlicher Rechtsweg nicht eröffnet), aber dennoch druchgeführt wird und der Rechtsstreit durch das im Mahnbescheid angegebene Gericht an das zuständige verwiesen wird - wann ist der Anspruch dann rechtshängig geworden?
Oder anders gefragt, bekommt der Kläger dann Prozesszinsen ab Erlass des unzulässigen Mahnbescheids? Und kann er obendrein die Kosten für das unzulässige Mahnverfahren verlangen?

PS: Ist mir gerade aufgefallen, ist: bei unzulässigen Mahnverfahren korrekt oder muss es "unzulässigem" heißen? "Nach" verlangt ja Dativ, wie ist das mit "bei"? Fragen kann ich ja sowohl nach "wen oder was" und nach "wem". :-k
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