Anerkenntnis

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Anerkenntnis

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Entweder stehe ich gerade auf er Leitung oder vielleicht liegt es auch an meinem veralteten Zöller :)

K verklagt den B auf Herausgabe der Sache x

Beklagter B erkennt im schriftlichen Vorverfahren an. Er beantragt aber die Kosten dem Kläger aufzuerlegen.

Der § 307 ZPO ist ja insoweit geändert worden, dass ja auch ohne Antrag Anerkenntnis ergeht.

Frage: Wird trotz des neuen § 307 Antrag auf Erlass eines Anerkenntnisureteil auf Herausgabe der SAche x gestellt?

Oder wird nur etwas zu den Kosten gesagt.

Ich würde ja eigentlich einen zusätzlichen Antrag, falls das Gericht den Kostenpunkt für ungeklärt hält, auf Teilanerkenntnis und Kostenentscheidung dem Endurteil vorzubehalten stellen?
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