Ich bin mir grad ziemlich unschlüssig was ich davon halten soll:
A schickt B einen Vertrag zu, den B komlett ausfüllt und per Fax zurücksendet. Die erste Rubrik des Vertrages war vorher schon angekreuzt. Die anderen Rubriken waren zum ankreuzen frei gehalten. B hat vor der Rubrik keine Kreuze gemacht, aber innerhalb der Rubrik kräftig was eingetragen und angekreuzt.
Mein Problem: Ist der Vertrag nur wirksam bezüglich der 1. Rubrik zustande gekommen oder auch bezüglich aller anderen Rubriken?
Im Vertrag selber steht zum ankreuzen garnichts, also nichts von wegen kreuzen sie das an was sie wollen. Vor den einzelnen Rubriken befindet sich halt nur das hier: ( ).
Alle Nichtjuristen waren da ganz anderer Meinung als ich und nun interessiert mich eure Meinung. Wie würdet ihr den Vertrag auslegen?
Vielen Dank schon mal für eure geistigen Ergüsse.
Auslegungsfrage
Moderator: Verwaltung
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Also erst mal würd ich sagen 150 II BGB hier einschlägig, sprich es ist überhaupt erst mal ein Vertrag zustande gekommen, wenn A das neue Angebot des B zumindest konkludent angenommen hat.
Wenn ja, würde ich ziemlich eindeutig dahin tendieren, dass der Vertrag mit dem Inhalt aller Rubriken zustande gekommen ist. Da B darin rumgekritzelt hat, ist er wohl von der kompletten Geltung ausgegangen und ein obj Empfänger musste das Angebot des B (150 II, s. o.) so verstehen, dass alle Rubriken gelten sollen. Auf die fehlenden Kreuzchen kann mE nicht abgestellt werden. B wollte aufgrund der Eintragungen etc. den Vertrag bzgl. aller Rubriken (und zwar mE auch bzgl. der Rubriken, in denen nichts verändert wurde) abschließen, A hat das Angebot so angenommen.
Bin ich denn deiner Meinung oder vertrete ich die der Nichtjuristen?
Wenn ja, würde ich ziemlich eindeutig dahin tendieren, dass der Vertrag mit dem Inhalt aller Rubriken zustande gekommen ist. Da B darin rumgekritzelt hat, ist er wohl von der kompletten Geltung ausgegangen und ein obj Empfänger musste das Angebot des B (150 II, s. o.) so verstehen, dass alle Rubriken gelten sollen. Auf die fehlenden Kreuzchen kann mE nicht abgestellt werden. B wollte aufgrund der Eintragungen etc. den Vertrag bzgl. aller Rubriken (und zwar mE auch bzgl. der Rubriken, in denen nichts verändert wurde) abschließen, A hat das Angebot so angenommen.
Bin ich denn deiner Meinung oder vertrete ich die der Nichtjuristen?
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- Fleissige(r) Schreiber(in)
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§ 150 II Hier wurde der Vertrag einfach so zugeschickt. Ich bin sehr geneigt zu sagen, dass dies erst eine Auforderung zu einem Angebot ist. Durch das Ausfüllen des Vertrages und der Rücksendung geht das Angebot zu A, dieser nimmt es durch die Leistung (hier Schaltung einer Annonce auf einer Internetseite) an.
Zu der anderen Sache: ganz meine Meinung. Diese Nichtjuristen haben doch keine Ahnung
Aber bestimmte Argumente sind nicht von der Hand zu weisen:
Warum hat A den Vertrag so ausgestaltet das er mit Feldern für Kreuze versehen ist?
Hätte A nicht nochmal nachfragen müssen, ob B den weiteren Inhalt nun wollte oder nicht?
Es kann doch sein, dass B sich nicht ganz schlüssig ist und schonmal die Eintragungen vornimmt, dann denkt er sich er will das lieber doch nicht und setzt dann auch vorne das Kreuz nicht.
Zu der anderen Sache: ganz meine Meinung. Diese Nichtjuristen haben doch keine Ahnung
Aber bestimmte Argumente sind nicht von der Hand zu weisen:
Warum hat A den Vertrag so ausgestaltet das er mit Feldern für Kreuze versehen ist?
Hätte A nicht nochmal nachfragen müssen, ob B den weiteren Inhalt nun wollte oder nicht?
Es kann doch sein, dass B sich nicht ganz schlüssig ist und schonmal die Eintragungen vornimmt, dann denkt er sich er will das lieber doch nicht und setzt dann auch vorne das Kreuz nicht.
Da geb ich dir völlig Recht! Aber ist ja letztlich für unsere Frage egal, jedenfalls hat B ein Angebot gemacht und A hat es angenommen.Culpa hat geschrieben:§ 150 II Hier wurde der Vertrag einfach so zugeschickt. Ich bin sehr geneigt zu sagen, dass dies erst eine Auforderung zu einem Angebot ist. Durch das Ausfüllen des Vertrages und der Rücksendung geht das Angebot zu A, dieser nimmt es durch die Leistung (hier Schaltung einer Annonce auf einer Internetseite) an.
Nochmal zur Auslegung und zu deinen Argumenten:
Die Frage ist mE allein die, wie ein objektiver Empfänger die Rücksendung des geänderten Vertrags durch B verstehen musste. Die Frage ist also nicht, warum A die Felder gemacht hat, sondern warum B sie nicht angekreuzt hat. Und da würde ich eher dazu tendieren zu sagen, dass es so aussieht, als habe er das schlicht übersehen. Die Kritzelei zeigt mE deutlich, dass B von der Geltung dieser Rubriken ausgegangen ist und diese auch wollte. Wenn er sich nur nicht ganz schlüssig gewesen wäre, wäre wohl eher zu erwarten gewesen, dass er die geänderten Passagen am Ende komplett durchstreicht. Auch gibt es ja grundsätzlich keine Nachfragepflicht: Die Erklärung lässt hier mE einen Geschäftswillen erkennen, den man durch Auslegung ermitteln kann, damit ist der Vertrag durch die konkludente Annahme mit diesem Inhalt zustande gekommen. AA sicher vertretbar, aber ich würde wie gesagt sehr stark zu unserer Lösung tendieren.