beerdigungskosten sind ein vermögensschaden. daher müssten sie doch eigentlich über 651f abs. 1 liquidiernbar sein oder nicht???
wer hat da ahnung?
651f und beerdigungskosten
Moderator: Verwaltung
- jurajura
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- jurajura
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mangelfolgeschäden...
651f umfasst auch mangelf-schäden. ein vermögenssch gehört doch dazu oder nicht?
- jurajura
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mglfolgesch
Zusammenhang: RV zw. Ehepaar und RUnternehm.
Tod des M durch r-mangelbedingten Unfall.
F will Beerdigungskosten erstattet bekommen.
In diesem Fall geht das NICHT über 844 I, da die Kausalität für einen 823ff fehlt.
daher nehme ich an, dass die Beerdigungskosten als mangelfolgeschäden durchgehen müssen.
unter 651f I fallen auch Mangelfolgeschäden. Und unter diese wiederum Vermögensschäden, die durch Aufwendungen infolge d. R-mangels entstanden sind. die berdkost sind e. solche aufwendung nach 1968 oder net???
hoffe, mich jetzt etwas klarer ausgedrückt zu haben.
Tod des M durch r-mangelbedingten Unfall.
F will Beerdigungskosten erstattet bekommen.
In diesem Fall geht das NICHT über 844 I, da die Kausalität für einen 823ff fehlt.
daher nehme ich an, dass die Beerdigungskosten als mangelfolgeschäden durchgehen müssen.
unter 651f I fallen auch Mangelfolgeschäden. Und unter diese wiederum Vermögensschäden, die durch Aufwendungen infolge d. R-mangels entstanden sind. die berdkost sind e. solche aufwendung nach 1968 oder net???
hoffe, mich jetzt etwas klarer ausgedrückt zu haben.