Hi zusammen,
kann mir bitte mal jemand die Gemeinschaft und die GbR gegeneinander abgrenzen:
1. Was sind die Vorteile bzw. Nachteile einer GbR ggü einer Gemeinschaft?
2. Kann es sein, dass eine Seite in einer Gemeinschaft ein Interesse daran hat, dass es sich um eine GbR handelt, wohingegen die andere Seite ein Interesse haben könnte, dass es nur eine Gemeinschaft ist? Ist eine GbR z.B. leichter kündbar als eine Gemeinschaft?
Liebe Grüße und danke für eure Hilfe
linamelie
Abgrenzung Gemeinschaft 741 und GbR 705ff.
Moderator: Verwaltung
-
- Super Power User
- Beiträge: 1086
- Registriert: Sonntag 14. Dezember 2003, 01:35
Also Abgrenzung ist, dass die §§ 741 ff, anders als die Gesellschaft, keine Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks voraussetzen, sondern es ausreicht, dass ein Recht mehreren gemeinschaftlich zusteht. Die Rechtswirkungen der Gemeinschaft unterscheiden sich von der GbR entsprechend dem Fehlen dieser Zweckverbundenheit: Die Gemeinschaft nach § 741 ff kann leichter auseinanderfallen bzw. in ihrer Zusammensetzung verändert werden als die GbR.
Nach § 747 kann jeder Teilnehmer über seinen Anteil an dem gemeinschaftlichen Gegenstand verfügen. Das ist der Unterschied zu Gesamthandsgemeinschaften die eine Verfügung über Anteile an Einzelgegenständen ausschließen.
Nach § 747 kann jeder Teilnehmer über seinen Anteil an dem gemeinschaftlichen Gegenstand verfügen. Das ist der Unterschied zu Gesamthandsgemeinschaften die eine Verfügung über Anteile an Einzelgegenständen ausschließen.
- veltina
- Mega Power User
- Beiträge: 2842
- Registriert: Donnerstag 8. Januar 2004, 22:37
- Ausbildungslevel: RA