Abgrenzung Gemeinschaft 741 und GbR 705ff.

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

Antworten
Gelöschter Nutzer

Abgrenzung Gemeinschaft 741 und GbR 705ff.

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hi zusammen,

kann mir bitte mal jemand die Gemeinschaft und die GbR gegeneinander abgrenzen:
1. Was sind die Vorteile bzw. Nachteile einer GbR ggü einer Gemeinschaft?
2. Kann es sein, dass eine Seite in einer Gemeinschaft ein Interesse daran hat, dass es sich um eine GbR handelt, wohingegen die andere Seite ein Interesse haben könnte, dass es nur eine Gemeinschaft ist? Ist eine GbR z.B. leichter kündbar als eine Gemeinschaft?
:-k

Liebe Grüße und danke für eure Hilfe
linamelie
chris0
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1086
Registriert: Sonntag 14. Dezember 2003, 01:35

Beitrag von chris0 »

Also Abgrenzung ist, dass die §§ 741 ff, anders als die Gesellschaft, keine Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks voraussetzen, sondern es ausreicht, dass ein Recht mehreren gemeinschaftlich zusteht. Die Rechtswirkungen der Gemeinschaft unterscheiden sich von der GbR entsprechend dem Fehlen dieser Zweckverbundenheit: Die Gemeinschaft nach § 741 ff kann leichter auseinanderfallen bzw. in ihrer Zusammensetzung verändert werden als die GbR.
Nach § 747 kann jeder Teilnehmer über seinen Anteil an dem gemeinschaftlichen Gegenstand verfügen. Das ist der Unterschied zu Gesamthandsgemeinschaften die eine Verfügung über Anteile an Einzelgegenständen ausschließen.
Benutzeravatar
veltina
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2842
Registriert: Donnerstag 8. Januar 2004, 22:37
Ausbildungslevel: RA

Beitrag von veltina »

Und wenn nur einer eine GbR will, hast du den nötigen Gesellschaftsvertrag nicht, also nur eine Gemeinschaft (für die du keinen Vertrag brauchst). Die Abgrenzung ist aber sowieso nur problematisch, wenn die GbR ein gemeinsames Recht (zB das Eigentum an einem Gegenstand) verwalten soll.
http://www.pgdp.net
http://www.kiva.org - Wer hat das beste Händchen bei der Schuldnerwahl? :D
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

die gbr ist stark personengebunden,
die gemeinschaft fusst auf dem zugrundeliegenden recht.
Antworten