Fernabsatzvertrag

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Fernabsatzvertrag

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo zusammen,
stehe gerade echt ein wenig auf dem Schlauch. Will gerade die Wirksakeit eines Fernabsatzvertrages prüfen.... ](*,) Aber ich komme aufbautechnisch gerade nicht weiter. Ich muss doch zunächst im OS schreiben: Vorliegend müsste ein wirksamer KV vorliegen....!
An welcher Stelle charakterisiere ich denn den KV als Fernabsatzvertrag?

Ist schon so lange her :)

Gruss-John
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Erst wenn der FernabsatzV auch wirklich relevant wird, also beim Widerrufsrecht. Ein VErtrag wurde ja so oder so geschlossen, daß es sich dabei um einen FernabsatzV handelt, spielt keine Rolle. Dagegen ist es beim Widerruf von bedeutung. Also: "Ein Widerruf kommt nur dann in Betracht,w enn es sich vorliegend um einen fernabsatzV hanbdelt."
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dionysos
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Beitrag von dionysos »

Du würdest also im "Anspruch entstanden"-Teil nur § 433 erwähnen und erst später genauer untersuchen, was für ein Kaufvertrag, d.h. ob FernabsatzV oder nicht?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ja, weil es für den Vertragsschluß völlig unerheblich ist, was für ein Vertrag vorliegt. Der Anspruch aus dem Vertrag, also zB. auf Lieferung, ist ja unabhängig von der Zuordnung als FernabsatzV.
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