Hallo zusammen,
stehe gerade echt ein wenig auf dem Schlauch. Will gerade die Wirksakeit eines Fernabsatzvertrages prüfen.... Aber ich komme aufbautechnisch gerade nicht weiter. Ich muss doch zunächst im OS schreiben: Vorliegend müsste ein wirksamer KV vorliegen....!
An welcher Stelle charakterisiere ich denn den KV als Fernabsatzvertrag?
Ist schon so lange her
Gruss-John
Fernabsatzvertrag
Moderator: Verwaltung
Erst wenn der FernabsatzV auch wirklich relevant wird, also beim Widerrufsrecht. Ein VErtrag wurde ja so oder so geschlossen, daß es sich dabei um einen FernabsatzV handelt, spielt keine Rolle. Dagegen ist es beim Widerruf von bedeutung. Also: "Ein Widerruf kommt nur dann in Betracht,w enn es sich vorliegend um einen fernabsatzV hanbdelt."
- dionysos
- Mega Power User
- Beiträge: 2673
- Registriert: Freitag 20. Februar 2004, 20:44
- Ausbildungslevel: RRef