GbR - Gruppenlehre

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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Kadet
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GbR - Gruppenlehre

Beitrag von Kadet »

Kann mir jemand erklären, warum die Ansicht welche, die GbR als Teilrechtsfähig anerkennt, auch als Gruppenlehre bezeichnet wird ?

und demgegenüber die andere MEinung als individualistische Theorie ?


Danke
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hätte jetzt gesagt, weil die Gruppenlehre die Gruppe als solche, sprich die Gesellschaft, als (teil-)rechtsfähig anerkennt, während die individualistische Lehre die rechtliche Existenz der Gruppe an sich ja quasi verneint und nur die einzelnen Gesellschafter als Individuen als Rechtspersonen anerkennt. Wirklich so gelesen hab ich das allerdings auch noch nie irgendwo. Lass mich gerne berichtigen, für mich war es aber eigentlich immer klar, dass es wohl so sein wird.
chris0
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Beitrag von chris0 »

ja, sehe das auch so: Rechtsträger des Gesellschaftsvermögens sind nicht die einzelnen Gesellschafter und auch nicht die Gesellschaft als jur. Person, sondern die Gesellschafter in ihrer Verbundenheit als Gruppe
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