Ansprüche auf Unterlassung

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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dergrinch
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Beitrag von dergrinch »

Mein Zimmer liegt zur Hoheluftchaussee raus, daher sind sowohl Fenster als auch Vorhang ständig geschlossen.
Bin aber in der Tat wegen eines konkreten einmaligen Vorfalles bei einem freund auf den SV gekommen.

Also wenn der Balkon von jedermann/Fußgänger eingesehen werden kann, sollte da schon was drin sein.

Im Grunde bleibt ja nur noch übrig den für blöde zu erklären und auf den sozialtherapeutischen Dienst zu hoffen.
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veltina
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Beitrag von veltina »

Wie ist denn das allgemein, wenn ich jemanden - wiederholt/nachdrücklich - bitte, eine bestimmte, eine bestimmte, meine (Scham-)Gefühle verletzende Handlung zu unterlassen, und der A... weigert sich ohne zureichenden Grund? Ich seh da schon einen Aufhänger zu sagen, der missachtet meinen allgemeinen Achtungsanspruch --> tätliche Beleidigung. Ganz ohne sexuellen Aspekt.
Wie definiert sich im Übrigen sexuelle Belästigung - doch auch recht weitgehend über die Opferperspektive, oder?
http://www.pgdp.net
http://www.kiva.org - Wer hat das beste Händchen bei der Schuldnerwahl? :D
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dergrinch
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Beitrag von dergrinch »

Sollte der Thread vielleicht mal zu den Knobelfällen?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

veltina hat geschrieben:tätliche Beleidigung
Nee, also wirklich. Das halte ich für unvertretbar.
Wie definiert sich im Übrigen sexuelle Belästigung - doch auch recht weitgehend über die Opferperspektive, oder?
Das muss schon irgendwie objektivierbar sein. Bloßes Nacktsein kann nicht reichen. Man kann die Prüderie auch wirklich übertreiben.
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