Verkäufer V bietet bei eBay einen Artikel (zB ein Gerät) an, beschreibt detailliert Funktionen und stellt es auch in die richtige Kategorie ein.
Am Ende schreibt er gegenüber dem anderen Text unauffällig:
Abgesehen davon, dass ein derartiges Angebot laut eBay-AGBs nicht gestattet ist, würden mich jetzt die zivilrechtlichen Folgen interessieren.Die Auktion bezieht sich nur auf den Link zu einem Webshop, in dem (das Gerät) dann gekauft werden kann. Hier wird also lediglich die Information verkauft, das eigentliche Gerät nicht. Den Link erhalten sie nach eingegangener Bezahlung (...) per E-Mail.
Wir haben bereits mal über die strafrechtlichen Gesichtspunkte diskutiert. Ich bin der Meinung, dass hier ein zumindest versuchter Betrug vorliegt.
Aber wie sieht es zivilrechtlich aus? Besteht überhaupt ein Vertrag? Ist das Rechtsgeschäft nichtig?
Kann Käufer K Schadensersatzansprüche geltend machen?
Ich halte meine Gedanken bewusst zurück, um niemanden zu "beeinflussen" .
Darf ich hier eigentlich den Link, der mich zum Posten des Beitrags anregte, als Bsp nennen? Falls nicht, bitte ich die Mods, nur den Link zu entfernen. Es handelt sich weder um Rechtsberatung noch um sonst einen konkreten Fall; diese Fallkonstellationen tauchen jeden Tag zigfach bei eBay auf. Ich habe nur ein Bsp ausgewählt.
--> Beispiel (Verwaister Link http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=8716204953 automatisch entfernt).
grtz
BuggerT