Welcher Anspruch bei zugeparkter Garage?

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Moospfaff
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Welcher Anspruch bei zugeparkter Garage?

Beitrag von Moospfaff »

Vor der Garage des Eigentümers parkt ein fremdes Fahrzeug. Nun gibt es zwei Varianten:
a) Der Eigentümer kommt nicht mehr mit seinem Fahrzeug aus der Garage heraus.

b) Der Eigentümer kommt mit seinem Fahrzeug nicht mehr in die Garage hinein.
Kann der Eigentümer das fremde Fahrzeug abschleppen lassen oder hat er nur einen Anspruch auf Umsetzung des Fahrzeugs gegen den Falschparker durch diesen selbst?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ggf. Anspruch auf Schadensersatz aus § 823, Unterlassungsanspruch.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Grds. GoA auf Ersatz der Abschleppkosten. Allerdings macht die Rspr. Einschränkung dann, wenn deutlich zu erkennen ist, das der Parker bald wiederkommt oder zu erreichen ist (Visitenkarte im Fenster). Daneben kommt dann Deliktsrecht in Betracht, ggf. auch posessorische Ansprüche.
Schau mal in den Palandt, da ist das bei der GoA sehr ausführlich dargestellt, da praxisrelevant.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Übrigens nicht § 859 III. Den Fehler hab ich mal in einer Klausur gemacht.
Ist nicht analog auf die Besitzstörung anwendbar.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

§ 1004
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dergrinch
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Beitrag von dergrinch »

Aber bitte Vorsicht bei Var. b), so einfah ist da abschleppen nicht.
Jetzt meine eigene Hausreihenseite:

MOTEL (in großen beleuchteten Buchstaben an meinem Haus).

Das Bild stammt vom Campus.

Bild
chris0
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Beitrag von chris0 »

neben GoA auf jeden Fall auch einfach aus 823 I (Eigentümer der Garage durfte sich herausgefordert fühlen, den Pkw abschleppen zu lassen)
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