Kann der Eigentümer das fremde Fahrzeug abschleppen lassen oder hat er nur einen Anspruch auf Umsetzung des Fahrzeugs gegen den Falschparker durch diesen selbst?a) Der Eigentümer kommt nicht mehr mit seinem Fahrzeug aus der Garage heraus.
b) Der Eigentümer kommt mit seinem Fahrzeug nicht mehr in die Garage hinein.
Welcher Anspruch bei zugeparkter Garage?
Moderator: Verwaltung
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Welcher Anspruch bei zugeparkter Garage?
Vor der Garage des Eigentümers parkt ein fremdes Fahrzeug. Nun gibt es zwei Varianten:
Grds. GoA auf Ersatz der Abschleppkosten. Allerdings macht die Rspr. Einschränkung dann, wenn deutlich zu erkennen ist, das der Parker bald wiederkommt oder zu erreichen ist (Visitenkarte im Fenster). Daneben kommt dann Deliktsrecht in Betracht, ggf. auch posessorische Ansprüche.
Schau mal in den Palandt, da ist das bei der GoA sehr ausführlich dargestellt, da praxisrelevant.
Schau mal in den Palandt, da ist das bei der GoA sehr ausführlich dargestellt, da praxisrelevant.
- dergrinch
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